Lörrach Erste Zeugenaussage per Skype

Die Oberbadische

Amtsgericht: Betrugsfall neigt sich dem Ende zu

Von Gerd Lustig

Lörrach. Viel Licht ist bereits ins Dunkel in einem Prozess gegen einen 52-jährigen Mann wegen Geldanlagebetrug in großem Stil gekommen, dessen Fall seit einigen Wochen vor dem Schöffengericht Lörrach verhandelt wird (wir berichteten mehrfach). Gestern kamen zwei von insgesamt 18 Zeugen zu Wort. Am Amtsgericht ging man dabei sogar ganz neue Wege und nutzte moderne Kommunikationstechnik: Eine 63-jährige Immobilienberaterin sagte aus ihrem Büro in Chemnitz via Skype aus. „Das ist ein absolutes Novum für uns“, sagte der Vorsitzende Richter Dietrich Bezzel.

„Es kam nie zu den versprochenen Auszahlungen, und auch von den 15 000 Franken habe ich nie etwas gesehen“, sagte die zugeschaltete Zeugin zu den Vorgängen, die ins Jahr 2009 datieren. Die Franken habe sie damals nur an den Angeklagten bezahlt, weil er ihr glaubhaft versichert habe, dass das in Aussicht gestellte Investmentprogramm laufe und in Kürze erste Zins-Tranchen gezahlt werden.

Außerdem habe sie einen ihrer Kunden an den Angeklagten vermittelt. Der Anleger richtete bei der Liechtensteiner Landesbank ein Konto ein und zahlte eine Million Euro ein. Getan hat sich in Sachen Zinsausschüttungen allerdings nichts. Auch nicht, als der Kunde nach einigen Monaten das Bankhaus wechselte. Also bliebt auch die von der Zeugin erhoffte Provision aus, weshalb sie bei der Kripo Lörrach Anzeige erstattete und den Fall mit ins Rollen brachte.

Den Angeklagten will sie nur einmal in einem Basler Hotel getroffen haben, in dessen Nachgang auch ein Kooperationsvertrag zwischen ihm und ihr ausgetüftelt worden war. Der Angeklagte machte jetzt geltend, dass die Zeugin nicht wie verabredet weitere Kunden gebracht habe und er daher das Geld für seinen Aufwand behalten habe. Die Zeugin hingegen betonte, bewusst keine Kunden mehr gebracht zu haben, weil schon das erste Geschäft nicht funktionierte.

Eine 53-Jährige sagte anschließend aus, weil der Angeklagte zwei Ferienwohnungen im April und Mai 2013 angemietet hatte, letztlich aber nicht den vereinbarten Preis, sondern gerade mal ein Drittel der Summe beglichen hatte. „Das Geld habe ich bis heute nicht erhalten“, erklärte sie.

Dass sie dem Mann nach dreieinhalb Wochen die Schlüssel für die zweite Wohnung gegeben habe, obwohl der nur eine Teilzahlung geleistet und auch die von ihr geforderte Reservierungsbestätigung nicht unterschrieben hatte, nannte sie einen Fehler. „Ich war wohl zu gutgläubig“, räumte sie ein. Von einem Missverständnis hinsichtlich des Mietpreises von Seiten der Vermieterin sprach hingegen der Angeklagte.

Die Beweisaufnahme soll beim Fortsetzungstermin am 6. Juni, 8.30 Uhr, endgültig abgeschlossen werden. Verlesen werden sollen auch Auszüge aus einem der 71 Hängeregister-Aktenordner. Das hat der Anwalt des Angeklagten beantragt. Gehalten werden dann ebenso die Plädoyers von Verteidiger und Staatsanwalt. Das Schöffengericht plant, an diesem Tag auch das Urteil in dem aufwendigen Prozess zu sprechen. Vorsorglich wurde aber schon der 16. Juni als weiterer Prozesstermin reserviert.

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