Lörrach Für Drogenkonsum das Vertrauen missbraucht

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Der Angeklagte wurde vom Lörracher Amtsrichter verurteilt. Foto: Meller

Gericht: Bekannte „leiht“ angeblichem Polizisten 54 000 Euro / Zwei Jahre Haft auf Bewährung

Lörrach (dr). Ein angeblicher Polizist hat seine Bekannte um mehr als 50 000 Euro erleichtert. Wegen gewerbsmäßigem Betrug ist der Lörracher zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.

Die Bekanntschaft zwischen dem 30-Jährigen und der 39-jährigen Lörracherin wurde im Jahr 2015 über „Facebook“ geknüpft. Man traf sich anschließend öfters, dabei wurde auch gemeinsam gekifft. Im Laufe der folgenden Jahre „lieh“ sich der Mann insgesamt 53 970 Euro von der Frau.

Zu Beginn der Bekanntschaft hatte der Mann angegeben, als Polizist in Weil am Rhein zu arbeiten. Tatsächlich war er Verkäufer in einem Lörracher Geschäft und später längere Zeit arbeitslos. Mit der Angabe, Polizist zu sein, wollte der Beschuldigte ein Vertrauensverhältnis begründen.

Mit gefälschten E-Mails

Im Zeitraum von Herbst 2016 bis Herbst 2018 hat der Angeklagte unter Ausnutzung dieses Vertrauens in 42 Einzelzahlungen der Geschädigten die hohe Summe „aus den Rippen geleiert“. Das Geld habe aus dem Erbe ihres Vaters gestammt, gab die Geschädigte an. Die einzelnen Beträge schwankten von einigen hundert Euro bis zu 2000 Euro.

Um die Zahlungen zu erhalten, stellte der Angeklagte mal Schuldscheine aus und verpflichtete sich zur Rückzahlung. „Mein Geld liegt im Tresor bei meiner Mutter und die ist nicht da“, habe es ein anderes Mal geheißen. Tatsächlich ist bisher kein einziger Euro zurückgeflossen.

Um die Geschädigte zu beruhigen, legte er eine gefälschte E-Mail eines angeblichen Rechtsanwalts vor. Darin wurde eine Zahlung von 100 000 Euro zu Gunsten des Mannes angekündigt. Als immer noch kein Geld kam, habe der Angeklagte zu der Frau gesagt : „Der Rechtsanwalt hat das Geld unterschlagen.“

Reinen Tisch machen

„Ich möchte reinen Tisch machen und gebe alle mir vorgeworfenen Straftaten zu“, sagte der Angeklagte in der Verhandlung vor dem Lörracher Amtsgericht. Das Geld habe er für seinen ausschweifenden Betäubungsmittelkonsum gebraucht. Im Oktober 2019 habe er sechs Wochen lang in Untersuchungshaft gesessen, seither aber sein Leben neu geordnet und keine Betäubungsmittel mehr konsumiert und auch wieder einen festen Arbeitsplatz.

Mehrere Vorstrafen, überwiegend im Betäubungsmittel-Bereich, belasteten den Angeklagten zusätzlich. Der Staatsanwalt forderte darum eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Angesichts des stabilisierten Lebenswandels könne diese zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Angeklagte habe die Gutgläubigkeit der Frau schamlos ausgenutzt. Der Verteidiger plädierte auf 18 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Amtsrichter Axel Frick verurteilte den Angeklagten zu zwei Jahren auf Bewährung. Die Summe von 53 970 Euro wird eingezogen, damit die Geschädigte ihr Geld zurückbekommt.

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