Mit steigenden Außentemperaturen zum Frühlingsbeginn arbeiten viele Menschen wieder in ihren Gärten oder Freizeitgrundstücken. Aus diesem Anlass erinnert die Baurechtsbehörde der Stadtverwaltung an die für die freie Landschaft geltenden Bestimmungen. Nähere Informationen gibt es bei der Stadtverwaltung, wie diese in einer Pressemitteilung schreibt.