Rheinfelden Für mehr Sauberkeit und Ruhe

Die Oberbadische
Das Wegwerfen von Zigarettenkippen ist untersagt. Foto: zVg

Hauptausschuss: Neuerlass der Polizeiverordnung vorgestellt

Bestimmte Dinge deutlicher regeln – das will die Stadtverwaltung mit dem Neuerlass der Polizeiverordnung der Ortspolizei Rheinfelden gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern. Diese Neuerungen wurden im Hauptausschuss besprochen.

Rheinfelden (pem). Diese liegen dann am 21. Oktober dem Gemeinderat zur Zustimmung vor.

Belästigung vermeiden

Auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen ist es untersagt, Gegenstände wegzuwerfen oder abzulagern, außer in dafür bestimmte Abfallbehälter, Zigaretten(-Kippen) oder Aschenbecher auf den Boden wegzuwerfen oder zu entleeren, außer in dafür bestimmte Abfallbehälter, ist nicht gestattet.

Weiter verboten sind: „Das Lagern und dauerhafte Verweilen außerhalb von Freischankflächen oder Einrichtungen ausschließlich oder überwiegend zum Zwecke des Alkoholkonsums, wenn dessen Auswirkungen geeignet sind, Dritte erheblich zu belästigen. Und jegliches Konsumieren oder Mitführen von alkoholischen Getränken oder Rauchen auf öffentlichen Spielplätzen.

Schutz der Nachtruhe

Jeder hat sich so zu verhalten, dass in der Zeit von 22 bis 6 Uhr die Nachtruhe anderer nicht mehr als nach den Umständen vermeidbar, insbesondere durch lärmende Unterhaltung, Schreien und Grölen, gestört wird. Für die Außenbewirtschaftung der Gastronomie gelten die spezialgesetzlichen Vorschriften.

Dies gilt auch bei nächtlichem An- und Abfahrten von Kraftfahrzeugen, vor allem bei Gaststätten und Versammlungsräumen, soweit nicht die StVO Anwendung findet.

Haus und Gartenarbeiten

Haus- und Gartenarbeiten, die andere erheblich stören oder belästigen können, dürfen von 20 bis 7 Uhr nicht ausgeführt werden. Dies gilt nicht für die Erfüllung der Räum- und Streupflicht nach der Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege.

Altstoff-Sammelbehälter

Die Standorte der AltstoffSammelbehälter dürfen nicht durch Abfälle sowie durch außerhalb der Sammelbehälter zurückgelassene Stoffe oder Gegenstände verunreinigt werden.

Lärm durch Tiere

Tiere, insbesondere Hunde, sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen vermeidbar gestört wird. Dies gilt nicht für Nutztiere, was wichtig für die Dinkelbergdörfer ist.

Zu Wort meldete sich diesbezüglich Paul Renz (CDU). Er hält es für notwendig, diese Vorschriften zu vervollständigen. „Das Wegwerfen von Zigaretten sieht man oft. In anderen Städten gibt es dafür Aufsätze auf den Mülleimern, die Gelegenheit schaffen, die Zigarettenkippen zu entsorgen“. Dazu der Oberbürgermeister zum Vergleich: „Die Flaschenpfandbutler haben ihren Zweck nicht erfüllt“.

„Einige Dinge werden wir nicht verändern können. Kontrollieren kann man nicht alles, gerade das Wegwerfen von Müll“, so Karin Reichert-Moser (Freie Wähler). Dazu Dieter Wild (CDU): „Man muss den kontrollierenden Beamten das Handwerkszeug mitgeben“.

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