Haus und Gartenarbeiten
Haus- und Gartenarbeiten, die andere erheblich stören oder belästigen können, dürfen von 20 bis 7 Uhr nicht ausgeführt werden. Dies gilt nicht für die Erfüllung der Räum- und Streupflicht nach der Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege.
Altstoff-Sammelbehälter
Die Standorte der AltstoffSammelbehälter dürfen nicht durch Abfälle sowie durch außerhalb der Sammelbehälter zurückgelassene Stoffe oder Gegenstände verunreinigt werden.
Lärm durch Tiere
Tiere, insbesondere Hunde, sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen vermeidbar gestört wird. Dies gilt nicht für Nutztiere, was wichtig für die Dinkelbergdörfer ist.
Zu Wort meldete sich diesbezüglich Paul Renz (CDU). Er hält es für notwendig, diese Vorschriften zu vervollständigen. „Das Wegwerfen von Zigaretten sieht man oft. In anderen Städten gibt es dafür Aufsätze auf den Mülleimern, die Gelegenheit schaffen, die Zigarettenkippen zu entsorgen“. Dazu der Oberbürgermeister zum Vergleich: „Die Flaschenpfandbutler haben ihren Zweck nicht erfüllt“.
„Einige Dinge werden wir nicht verändern können. Kontrollieren kann man nicht alles, gerade das Wegwerfen von Müll“, so Karin Reichert-Moser (Freie Wähler). Dazu Dieter Wild (CDU): „Man muss den kontrollierenden Beamten das Handwerkszeug mitgeben“.