Lörrach Fußgängerzone nur für Fußgänger

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Eine Radfahrerin überholt Fußgänger am belebten Alten Marktplatz. Foto: Kristoff Meller

Mobilität: CDU-Stadtratsfraktion stellt Antrag. Umsetzung bis zum Ende der Sommerferien gefordert.

Lörrach - Die CDU-Stadtratsfraktion beantragt, die gesamte Fußgängerzone bis zum Ende der Sommerferien in einen nur den Fußgängern vorbehaltenen Bereich umzuwandeln - und damit also auch die Radfahrer außen vor zu lassen. Aktuell ist das Radeln in der Lörracher Fußgängerzone erlaubt - mit der nötigen Rücksicht auf die Fußgänger freilich: Angesagt sind Schrittgeschwindigkeit, Vortritt für Fußgänger und Schieben, wenn zu viel los ist.

Mit der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen soll laut einer Mitteilung im Randareal gleichzeitig eine ausreichende Anzahl von Zweirad-Abstellplätzen für Fahrräder und motorisierte Zweiräder bereitgestellt und der Gemeindevollzugsdienst mit der Überwachung beauftragt werden.

Die CDU begründet ihren Antrag damit, dass immer wieder zu beobachten sei, dass Radfahrer Regeln wie Mindestabstand, Schrittgeschwindigkeit und Absteigen nicht beachteten.

Die Corona-Krise habe der Radindustrie „einen – im Grundsatz durchaus begrüßenswerten – neuen Boom verschafft, so dass sich die Anzahl der Radfahrer weiter erhöhen dürfte“, so die CDU. Andererseits wachse aufgrund der demografischen Entwicklung der Anteil älterer Mitbürger, die in der Innenstadt unterwegs seien. Die schwächste Gruppe habe Anspruch auf besonderen Schutz.

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