Lörrach - Die CDU-Stadtratsfraktion beantragt, die gesamte Fußgängerzone bis zum Ende der Sommerferien in einen nur den Fußgängern vorbehaltenen Bereich umzuwandeln - und damit also auch die Radfahrer außen vor zu lassen. Aktuell ist das Radeln in der Lörracher Fußgängerzone erlaubt - mit der nötigen Rücksicht auf die Fußgänger freilich: Angesagt sind Schrittgeschwindigkeit, Vortritt für Fußgänger und Schieben, wenn zu viel los ist.