Lörrach - Zum Einkaufen nach Lörrach oder Weil am Rhein – das ist für Menschen, die in der Schweiz wohnen und gegen das Coronavirus geimpft sind, seit dieser Woche wohl wieder möglich.
Handel: Regel überrascht deutsche Seite
Lörrach - Zum Einkaufen nach Lörrach oder Weil am Rhein – das ist für Menschen, die in der Schweiz wohnen und gegen das Coronavirus geimpft sind, seit dieser Woche wohl wieder möglich.
Sie dürfen offenbar ab sofort ohne Quarantänepflicht nach Baden-Württemberg einreisen. Sonderregeln sollen auch für Personen, die bereits an Corona erkrankt waren, gelten.
Auf Händlerseite wundert man sich allerdings über die unklare Informationslage zu diesem Thema.
Am Dienstag wurde der Sachverhalt von der Stadt Stadt Lörrach erörtert. Auf Anfrage unserer Zeitung teilte sie mit: „Die Verwaltung prüft derzeit, inwieweit eine abgeschlossene Impfung die Grenzregelung aussetzt und den Grenzübertritt auch aus touristischen Gründen oder zum Zweck des Einkaufs erlaubt. Die Stadtverwaltung ist hierzu in Abstimmung mit dem Landratsamt.“