Lörrach Geld ist keine Glückssache

Die Oberbadische
Trotz Präventionsmaßnahmen wächst die Anzahl der Gelsdpielgeräte in Lörrach. Foto: zVg Foto: Die Oberbadische

Stadt: Steuer für Geldspielgeräte erhöhen

Lörrach (bk). Die Verwaltung wird dem Gemeinderat am Donnerstag vorschlagen, den Steuersatz für Geldspielgeräte von derzeit 15 auf 20 Prozent zu erhöhen. Dies könnte der Kommune Mehreinnahmen von jährlich 600 000 bis 800 000 Euro bringen.

Neben den erhöhten Einnahmen hoffe die Stadt gleichzeitig, die stark wachsende Zahl der Glücksspielgeräte, deren Nutzung zu Spielsucht führen kann, einzudämmen, sagte Oberbürgermeister Jörg Lutz gestern im Rathaus.

Derzeit gibt es in Lörrach insgesamt 15 Spielhallen, dadrunter drei „Mehrfachspielhallen“. In den vergangenen Jahren haben sich die Anträge für Spielhallen im Stadtgebiet stark gehäuft: von 161 Spielgeräten im Jahr 2009 auf 284 in diesem Jahr. Die Einführung der Vergnügungssteuersatzung im Jahr 2010 mit 15 Prozent, hat demnach den Anstieg der Spielstätten nicht beeinflussen können. Deshalb schlägt die Stadt eine weitere Erhöhung der Steuer vor.

Mit weiteren Maßnahmen nehme die Kommune Einfluss auf den wachsenden Markt der Geldspielgeräte: Das Vergnügungsstättenkonzept von 2011 für das gemeinsame Oberzentrum Lörrach-Weil am Rhein habe das Ziel, die Steuerung der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten mit transparenten, einheitlichen und nachvollziehbaren Entscheidungsregeln zu regulieren. Denn: Spielhallen, Wettvermittlungsstellen mit Vergnügungsstättencharakter und ähnliche Nutzungen hätten in der Regel bei Häufung eine städtebauliche Negativwirkung zur Folge. Mit Hilfe des Konzepts seien Standorte ableitbar, die geeignet oder ausgeschlossen sind. Die Umsetzung des Konzeptes erfolge im Rahmen anstehender Bebauungsplanverfahren. Konkret: Wenn Bauanfragen oder Bauanträge am beabsichtigten Standort den Zielsetzungen des Konzepts widersprechen und auf Grund des Planungsrechtes eine entsprechende Steuerung nicht möglich ist.

Mit der Neuerung des Landesglücksspielgesetzes wären Mehrfachspielhallen nicht mehr erlaubt, so die Stadt. Nach diesem Gesetz benötigten die Hallen ab 30. Juni 2017 eine neue Erlaubnis. Grundsätzlich sei dann eine 500 Meter Abstandsregelung und das Verbot der Mehrfachspielhallen zu beachten. Allerdings, so Lutz, gelte für bestehende Angebote Bestandsschutz: „Was da ist, bekommen wir nicht weg.“ Einzelne Spielgeräte in Kneipen könnten ohnehin nicht verhindert werden.

Die Kooperation mit der Villa Schöpflin sei ein weiterer wichtiger Baustein im Kontext der Suchtprävention. Im Rahmen des Projekts „compass“, das von der Stadt gefördert wird, steht die Prävention der schädlichen Mediennutzung insbesondere auch von Glücksspielgeräten, im Mittelpunkt. Das Netzwerkprojekt wird gemeinsam mit vielen Partnern umgesetzt. Betroffene sollen dadurch früher von professionellen Hilfen erfahren und somit auch schneller in die entsprechenden Angebote eingebunden werden.

Wie die Entwicklung der Spielgeräteanzahl in Lörrach zeigt, bildet Glücksspiel weiter eine Wachstumsbranche. Als Planansatz rechnete die Stadt (mit 15 Prozent Vergnügungssteuer) für das Jahr 2015 mit Einnahmen in Höhe von zwei Millionen Euro. Mittlerweile wurde die Prognose bis zum Jahresende auf 2,4 Millionen Euro erhöht. Das heißt: Viele dieser Automaten laufen mehr oder weniger Tag und Nacht. An dieser Stelle sieht die Stadt immerhin die Möglichkeit, künftig mehr Einnahmen zu erzielen, sagte Lutz.

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