Für den Bürger ist nach einem Sterbefall oftmals das Standesamt erster Ansprechpartner. Stellt sich dabei heraus, dass weitere gerichtliche Maßnahmen bezüglich des Nachlasses erforderlich sind, wie etwa die Ausschlagung der Erbschaft oder die Beantragung eines Erbscheins, verweist das Standesamt den rechtssuchenden Bürger an das Nachlassgericht, heißt es in einer Medienmitteiluing.
Erster Anlaufpunkt dort ist die eigens eingerichtete (Nachlass-) Infothek, die jedes Jahr knapp 2500 Bürgern weiterhilft und über 3000 Testamente verwahrt. Verwaltungsleiter Karim Chermiti ist stolz auf die Nachlassabteilung, die nach der Notariatsreform vor rund zwei Jahren als weitere Abteilung beim Amtsgericht eingerichtet wurde und die sich unter großem Einsatz der Rechtspfleger und der Serviceeinheiten zu einer intakten und laufenden Einheit entwickelt hat.