Wahlberechtigte
Die 38 400 Wahlberechtigten in der Stadt Lörrach erhalten ihre Wahlbenachrichtigung Ende April. Gewählt werden darf ab einem Alter von 16 Jahren. Anfang Mai gehen jedem Wahlberechtigten die Wahlunterlagen für die Kommunalwahlen einschließlich der Listen zu.
Aufgrund des komplizierten Wahlsystems, das sowohl das Kumulieren von Stimmen als auch das Panaschieren zulässt, macht dies Sinn. Dadurch können die Wähler die ihnen für den Gemeinderat, den Kreistag oder die Ortschaftsräte zur Verfügung stehenden Stimmen bereits zu Hause verteilen.
Stimmabgabe
Es gibt mehrere Möglichkeiten, die 32 Stimmen für den Gemeinderat zu verteilen. Erste Möglichkeit: Man kann eine Liste komplett abgeben. Dann erhalten alle Kandidaten auf dieser Liste eine Stimme. Zweite Möglichkeit: Der Wähler kann seine 32 Stimmen auf eine Liste verteilen. 3. Möglichkeit: Es können Kandidaten auf mehreren Listen mit ein, zwei oder drei Stimmen bedacht werden. Lediglich die Höchstzahl von 32 Stimmen darf nicht überschritten werden. Ansonsten wird die Stimmabgabe ungültig.
Veränderungen
Laut Yvette Heinze können die Wähler ihre Stimmen in 36 Wahllokalen, die auf das gesamte Stadtgebiet verteilt sind, abgeben.
Gegenüber früheren Wahlen gibt es zwei Veränderungen. In Tumringen wird diesmal in anderen Räumen der Sporthalle gewählt. In Hauingen befinden sich die Wahllokale jetzt nicht mehr in der Astrid-Lindgren-Grundschule, sondern in den Räumen der Kunz-Stiftung. Diese Änderung macht laut Yvette Heinze Sinn, weil der Zugang zu den Räumen der Kunz-Stiftung barrierefrei möglich ist.
Zudem gibt es acht Briefwahlbezirke. Das bedeutet: Die Stimmabgabe ist auch per Briefwahl möglich. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen sorgen insgesamt 360 Wahlhelfer.