Lörrach Handwerk und Gewerbe sichern

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Wirtschaft: Stadtverwaltung möchte Bebauungsplan „Hugenmatt V“ aufstellen

Lörrach - Gewerbeflächen sind in Lörrach ebenso rar wie gefragt. Mit dem Bebauungsplan „Hugenmatt V – Gewerbe“ möchte die Stadt den Geltungsbereich im Norden Brombachs für Handwerker und das produzierende Gewerbe sichern. Am Donnerstag wird das Thema im „Ausschuss für Umwelt und Technik“ erörtert.

Planungsgrund und -gebiet

In der von Fachbereichsleiter Gerd Haasis unterzeichneten Vorlage wird unter anderem die anhaltend hohe Nachfrage nach Einzelhandelsstandorten im Bereich gewerblich genutzter Flächen als Anlass der Planungen hervorgehoben. Ein weiterer Aspekt ist der geplante zweigleisige Ausbau der Regio-S-Bahn im Geltungsbereich des vorgesehenen Bebauungsplans.

Für das Gewerbegebiet im größten Lörracher Ortsteil liegen bislang keine flächendeckenden Bebauungspläne vor. Das nun zur Debatte stehende, bereits bebaute Areal befindet sich zwischen der Schopfheimer Straße (Süden), der Grenze zum Schöpflin-Areal (Westen), einem Korridor entlang der Gleise an der Ortmattstraße sowie dem Hugenmattweg (Norden) und den östlich angrenzenden gewerblichen Bebauungsplangebieten.

Der Handlungsdruck ergibt sich aus dem Umstand, dass für die Fläche keine planungsrechtliche Festsetzung über die Art der Nutzung existiert. Das heißt: Begrenzung und Ausschluss bestimmter Nutzungen sind rechtlich nur eingeschränkt möglich.

Das Ziel

Deshalb strebt die Verwaltung zum Schutz von Handwerk und produzierendem Gewerbe die Aufstellung des Bebauungsplans an – dies unter Berücksichtigung des Märkte- und Zentrenkonzeptes sowie des Vergnügungsstättenkonzepts der Stadt.

Die Inhalte

Geplant ist ein Gebiet, das sich überwiegend an den Festsetzungen des Gewerbegebiets „Brombach Ost“ orientiert, so Haasis. Unter anderem folgende Nutzungen sollen zur Sicherung der genannten Ziele ausgeschlossen werden: Vergnügungsstätten, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke, Sportanlagen, Beherbergungsbetriebe, Gastronomie mit Verzehr am Ort und Tankstellen.

Auch Einzelhandel wird ausgeklammert – lediglich der Verkauf von selbst hergestellten Waren im Zusammenhang mit Handwerks- oder Produktionsbetrieben soll auf untergeordneter Fläche möglich sein. Ausgenommen werden zudem, so die Vorlage wörtlich: „Betriebe und Einrichtungen, die auf Darstellungen oder Handlungen mit sexuellem Charakter sowie Veräußerung entsprechender Produkte ausgerichtet sind, gleichgültig, in welcher rechtlichen Form.“

Haasis: „Auf Grundlage dieser Liste können entsprechende Nutzungsanfragen klar beantwortet werden.“

Zweigleisige Regio-S-Bahn

Als weiteres Ziel dient der Bebauungsplan dem Zweck der planungsrechtlichen Sicherung von Flächen für einen zweigleisigen Ausbau der Regio-S-Bahn zwischen Basel und Zell im Wiesental.

Die Erstellung des Bebauungsplans sei im Kontext laufender Verfahren zwar „zunächst nicht priorisiert“. Er diene aber „in dieser ersten Phase der Klarstellung der Nutzungsmöglichkeiten des Gebäudebestandes im Quartier“. Und, so Haasis: „Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren kann zudem Grundlage einer Veränderungssperre oder Vorkaufsrechtssatzung sein.“

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