Geplant ist ein Gebiet, das sich überwiegend an den Festsetzungen des Gewerbegebiets „Brombach Ost“ orientiert, so Haasis. Unter anderem folgende Nutzungen sollen zur Sicherung der genannten Ziele ausgeschlossen werden: Vergnügungsstätten, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke, Sportanlagen, Beherbergungsbetriebe, Gastronomie mit Verzehr am Ort und Tankstellen.
Auch Einzelhandel wird ausgeklammert – lediglich der Verkauf von selbst hergestellten Waren im Zusammenhang mit Handwerks- oder Produktionsbetrieben soll auf untergeordneter Fläche möglich sein. Ausgenommen werden zudem, so die Vorlage wörtlich: „Betriebe und Einrichtungen, die auf Darstellungen oder Handlungen mit sexuellem Charakter sowie Veräußerung entsprechender Produkte ausgerichtet sind, gleichgültig, in welcher rechtlichen Form.“
Haasis: „Auf Grundlage dieser Liste können entsprechende Nutzungsanfragen klar beantwortet werden.“
Zweigleisige Regio-S-Bahn
Als weiteres Ziel dient der Bebauungsplan dem Zweck der planungsrechtlichen Sicherung von Flächen für einen zweigleisigen Ausbau der Regio-S-Bahn zwischen Basel und Zell im Wiesental.
Die Erstellung des Bebauungsplans sei im Kontext laufender Verfahren zwar „zunächst nicht priorisiert“. Er diene aber „in dieser ersten Phase der Klarstellung der Nutzungsmöglichkeiten des Gebäudebestandes im Quartier“. Und, so Haasis: „Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren kann zudem Grundlage einer Veränderungssperre oder Vorkaufsrechtssatzung sein.“