Über die Thematik informierten ausgewiesene Fachleute. Martin Rauscher ist Geschäftsführer des IT-Dienstleisters Inteso-GmbH, Michael Weber, Fachanwalt für IT-Recht, und der auf Beratung von Selbstständigen spezialisierte Rechtsanwalt Sicco Birkholz aus Lörrach.
Wie umfangreich die Datenschutzgrundverordnung ist, zeigt der Gesetzestext. Er umfasst 53 Seiten.
Wie Michael Weber ausführte, muss künftig der Kunde über die Verwendung seiner Daten informiert werden. Die Verschlüsselung der Daten wird vorgeschrieben. Auch müssen Unternehmen mit mindestens zehn Mitarbeitern einen Datenschutzbeauftragten beschäftigen. Mit dem Inkrafttreten der DSGVO gilt in punkto Datenschutz künftig europaweit das gleiche Recht. Bisher hätten sich, so Weber, international arbeitende Unternehmen der IT-Branche gerne dort niedergelassen, wo die niedrigsten Datenschutzvorschriften gegolten hätten.
Sicco Birkholz wies auf die Konsequenzen der neuen Verordnung hin. „Ein Gesetzt ist immer nur so gut, wie man es durchsetzen kann“. Künftig könnten Bußgelder verhängt und Abmahnungen ausgesprochen werden. Die Bußgelder könnten bis zu zehn Millionen Euro, bei besonders gravierenden Verstößen bis zu 20 Millionen Euro betragen.
Um einen direkten Praxisbezug zu liefern wurden nach dem Fachvortrag an „Technologie-Inseln“ Einblicke in eine Auswahl der begleitenden technischen Maßnahmen angeboten. Wichtig sei es, im Vorfeld die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um nicht in die Datenschutzfalle zu tappen, erklärte Martin Rauscher.