Über die Thematik informierten ausgewiesene Fachleute. Martin Rauscher ist Geschäftsführer des IT-Dienstleisters Inteso-GmbH, Michael Weber, Fachanwalt für IT-Recht, und der auf Beratung von Selbstständigen spezialisierte Rechtsanwalt Sicco Birkholz aus Lörrach.
Wie umfangreich die Datenschutzgrundverordnung ist, zeigt der Gesetzestext. Er umfasst 53 Seiten.
Wie Michael Weber ausführte, muss künftig der Kunde über die Verwendung seiner Daten informiert werden. Die Verschlüsselung der Daten wird vorgeschrieben. Auch müssen Unternehmen mit mindestens zehn Mitarbeitern einen Datenschutzbeauftragten beschäftigen. Mit dem Inkrafttreten der DSGVO gilt in punkto Datenschutz künftig europaweit das gleiche Recht. Bisher hätten sich, so Weber, international arbeitende Unternehmen der IT-Branche gerne dort niedergelassen, wo die niedrigsten Datenschutzvorschriften gegolten hätten.