Lörrach Heiße Ware – Daten

Die Oberbadische
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Recht: Datenschutzverordnung geht uns alle an / Sie tritt am 25. Mai in Kraft / Inforveranstaltung im Innocel

Sie sollte uns nicht egal sein, obwohl ihre Bezeichnung sperrig kling, denn sie geht uns alle an: die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). In Kraft tritt sie am 25. Mai und legt allen Firmen neue Pflichten für die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten auf. Betroffen sind auch Vereine. Wer dagegen verstößt, dem drohen empfindliche Bußgelder.

Von Gottfried Driesch

Lörrach. Nicht erst seit dem Facebook-Datenskandal ist das Thema Datenschutz ins Bewusstsein einer breiten Öffentlichkeit gelangt. Zeitlich passend zu den Ereignissen des millionenfachen Datenmissbrauchs durch das soziale Netzwerk tritt am 25. Mai die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Die Verordnung basiert auf einer Vorlage der Europäischen Union und ersetzt in weiten Teilen das bisherige deutsche Datenschutzgesetz.

Jeder, der persönliche Daten erfasst, speichert und verarbeitet ist von der DSGVO betroffen. Um die Akteure in der heimischen Wirtschaft umfassend über die Neuerungen zu informieren veranstaltete die Wirtschaftsförderung Lörrach (WFL) am Montag im Innocel Informationszentrum ein Seminar.

Wie groß das Interesse an der Datenschutzgrundverordnung ist, zeigt die Zahl der Teilnehmer. Laut Marion Ziegler-Jung, Geschäftsführerin der Lörracher Wirtschaftsförderung, gab es innerhalb kürzester Zeit 75 Anmeldungen. Damit war die Raumkapazität erreicht. Unter den Teilnehmern befanden sich Ärzte, Rechtsanwälte, Vertreter von Gemeindeverwaltungen, Firmenchefs, Vereinsvorsitzende und Dienstleister. Die DSGVO betrifft Firmen jeder Branche und Größe, also auch den Ein-Mann-Betrieb.

Über die Thematik informierten ausgewiesene Fachleute. Martin Rauscher ist Geschäftsführer des IT-Dienstleisters Inteso-GmbH, Michael Weber, Fachanwalt für IT-Recht, und der auf Beratung von Selbstständigen spezialisierte Rechtsanwalt Sicco Birkholz aus Lörrach.

Wie umfangreich die Datenschutzgrundverordnung ist, zeigt der Gesetzestext. Er umfasst 53 Seiten.

Wie Michael Weber ausführte, muss künftig der Kunde über die Verwendung seiner Daten informiert werden. Die Verschlüsselung der Daten wird vorgeschrieben. Auch müssen Unternehmen mit mindestens zehn Mitarbeitern einen Datenschutzbeauftragten beschäftigen. Mit dem Inkrafttreten der DSGVO gilt in punkto Datenschutz künftig europaweit das gleiche Recht. Bisher hätten sich, so Weber, international arbeitende Unternehmen der IT-Branche gerne dort niedergelassen, wo die niedrigsten Datenschutzvorschriften gegolten hätten.

Sicco Birkholz wies auf die Konsequenzen der neuen Verordnung hin. „Ein Gesetzt ist immer nur so gut, wie man es durchsetzen kann“. Künftig könnten Bußgelder verhängt und Abmahnungen ausgesprochen werden. Die Bußgelder könnten bis zu zehn Millionen Euro, bei besonders gravierenden Verstößen bis zu 20 Millionen Euro betragen.

Um einen direkten Praxisbezug zu liefern wurden nach dem Fachvortrag an „Technologie-Inseln“ Einblicke in eine Auswahl der begleitenden technischen Maßnahmen angeboten. Wichtig sei es, im Vorfeld die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um nicht in die Datenschutzfalle zu tappen, erklärte Martin Rauscher.

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