Lörrach Heske scheitert mit Eilantrag vor Gericht

Die Oberbadische
Christian Heske muss sich mit seiner Abberufung als Feuerwehrchef abfinden – zumindes vorerst. Foto: Archiv Foto: Die Oberbadische

Feuerwehr: Abberufung als Feuerwehrchef „bis auf weiteres“ bestätigt

Von Guido Neidinger

Lörrach. Christian Heske wird nicht mehr Kommandant der Feuerwehr Lörrach – zumindest vorläufig nicht. Die Abberufung Heskes und seine Versetzung in den Bereich des vorbeugenden Brandschutzes im Rathaus „muss vorläufig nicht rückgängig gemacht werden“. Diese Eilentscheidung fiel am Donnerstag am Verwaltungsgericht Freiburg.

Der Lörracher Gemeinderat hatte Heske am 25. Januar die Leitung der Freiwilligen Feuerwehr entzogen (wir berichteten). Daraufhin entband Oberbürgermeister Jörg Lutz ihn mit Wirkung zum 1. Februar von seiner Funktion als Kommandant und versetzte ihn auf eine neu geschaffene Stelle im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes im Rathaus.

Sowohl mit der Abberufung als Kommandant als auch mit seiner Versetzung war Heske nicht einverstanden. Er beauftragte unverzüglich ein Freiburger Anwaltsbüro, gegen diese Entscheidungen der Stadt vor dem Verwaltungsgericht vorzugehen. Sowohl die von der Stadt als Begründung angeführte Vertrauensstörung als auch die Einschränkung seiner Dienstfähigkeit akzeptierte Heske nicht. Zudem kam die Versetzung nach seiner Überzeugung einer Degradierung gleich. Heskes Ziel vor dem Verwaltungsgericht Freiburg war zunächst die „vorläufige Rückgängigmachung der Entscheidung und Verhinderung der Ausschreibung bzw. Besetzung der Stelle des Feuerwehrkommandanten mit einem anderen Beamten“, wie es wörtlich in der Begründung seines Anwalts Heiko Melcher heißt.

Dem folgte das Verwaltungsgericht jedoch nicht. In der Begründung heißt es, der Antragsteller könne nicht verlangen, dass die Umsetzung vorläufig rückgängig gemacht werde. Es sei für ihn „zumutbar, den Ausgang des Hauptsacheverfahrens – des bereits anhängigen Widerspruchs – und eines gegebenenfalls nachfolgenden verwaltungsgerichtlichen Verfahrens – abzuwarten“. Das Verwaltungsgericht konnte „nicht feststellen, dass die Umsetzung offensichtlich rechtswidrig“ sei.

Die Begründung der Stadt für die Entbindung Heskes von seinen Funktionen als Feuerwehrkommandant wertete das Gericht als „hinreichend belegt“. Angeführt wird dafür ein Schreiben des stellvertretenden Kommandanten Stephan Schepperle und der vier Abteilungskommandanten vom 25. Januar, in dem diese die Abberufung Heskes „befürwortet und empfohlen“ hätten.

Auch die Versetzung Heskes wird vom Verwaltungsgericht nicht kritisiert. Bei der Zuweisung von Dienstaufgaben aus dem Bereich des vorbeugenden Brandschutzes handele es sich nicht um eine laufbahnfremde Verwendung. Gegen den Beschluss kann Widerspruch erfolgen.

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