Lörrach Hilfe bei der Resozialisierung

Die Oberbadische
Bewährungshelfer leisten einen wichtigen Beitrag bei der Resozialisierung. Foto: © Marco2811 - stock.adobe.com Foto: Die Oberbadische

Justiz: Ehrenamtliche Bewährungshelfer gesucht

Von Guido Neidinger

Lörrach. Unter dem Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“ sucht die Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg ehrenamtliche Bewährungshelfer. „In Lörrach und Umgebung benötigen wir noch vier bis fünf Ehrenamtliche“, erklärte die hauptberufliche Bewährungshelferin Anika Nickel auf Anfrage. Die ehrenamtlichen Bewährungshelfer leisten einen wertvollen Beitrag zur Wiedereingliederung straffällig gewordener Menschen in unsere Gesellschaft. Begleitet werden laut Nickel ehemalige Häftlinge, deren Strafe zum Teil zur Bewährung ausgesetzt wurde, und verurteilte Straftäter, deren gesamte Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Damit sind die ehrenamtlichen Bewährungshelfer „eine wichtige Säule in der Kriminalprävention und betreiben aktiven Opferschutz“, heißt es in einer Mitteilung. Und weiter: „Dazu braucht es ’Menschen mit Persönlichkeit’. Sie sollten mindestens 21 Jahre alt sein und ein gesichertes Leben führen, das Rückhalt gibt. Dabei sollten Sie über Zeit und Interesse verfügen, sich mit den Belangen eines Klienten auseinanderzusetzen. Die Aufgabe bedarf Zuversicht, dass sich jede Person ändern und positiv entwickeln kann. Kernaufgabe der Bewährungshilfe ist es, die Klienten bei der eigenverantwortlichen Bewältigung persönlicher und sozialer Probleme zu unterstützen, also Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten, mit dem Ziel, weitere Straftaten zu vermeiden.“

Laut Anika Nickel werden die künftigen Ehrenamtlichen geschult. Start ist am 8. Mai. Geplant sind drei Schulungsabende in Lörrach und eine Samstagsschulung in Freiburg. Damit sollen sie auf die herausfordernde Arbeit vorbereitet werden. Bei ihrer Tätigkeit werden sie ständig von hauptamtlichen Bewährungshelfern begleitet und unterstützt. Unter anderem gibt es dafür regelmäßige Teamabende. Laut Nickel sollten die ehrenamtlichen Bewährungshelfer „bereit sein, mindestens zwei Klienten zu betreuen. Die Höchstzahl ist fünf.“

Zunächst werden Bewerber zu einem Informations- und Kennenlerngespräch eingeladen. Laut Nickel geht es in diesem Gespräch darum, „Informationen über die Arbeit und die Bewährungshilfe zu vermitteln und zu schauen, ob das passen könnte“. Selbst nach der Schulung können Bewerber sich noch entscheiden, „ob sie das machen wollen oder nicht. Auch wir schauen dann noch mal, ob sie dafür geeignet sind“.

Ehrenamtlich Bewährungshelfer werden nur mit Fällen betraut, die ihren Fähigkeiten und Kompetenzen gerecht werden.

Pro Fall und pro Monat erhalten ehrenamtliche Bewährungshelfer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 Euro.

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