Lörrach Innenstadt-Sperrung für Fasnacht rechtlich nicht möglich

Marco Fraune
Die Innenstadt darf nicht komplett abgesperrt werden. Foto: Kristoff Meller

Die Stadtverwaltung hat geprüft, ob die Innenstadt für die Aktivitäten der Gilde am Fasnachtssamstag und -sonntag abgesperrt werden kann. Der OB verweist auf die geltende Rechtslage.

Damit über den Plakettenverkauf wichtige Einnahmen für die Narrengilde Lörrach erzielt werden können, wollten die Organisatoren der Lörracher Fasnacht gerne die Innenstadtbereiche absperren. Damit hätten nur Plakettenträger und Anwohner sowie Gewerbetreibende und deren Beschäftigte Zugang zur Innenstadt gehabt. „Das ist rechtlich nicht zulässig“, erklärte Oberbürgermeister Jörg Lutz am Dienstag bei einem Pressegespräch.

Aufgrund dieser Rechtslage empfiehlt die Stadtverwaltung dem Gemeinderat, eine komplette Absperrung der Innenstadt für Fasnachtsveranstaltung abzulehnen.

Das sagt die Narrengilde

Diese Vorlage wurde bereits im nicht-öffentlichen Teil der Hauptausschuss-Sitzung besprochen, wo Obergildenmeister Michael Lindemer die Beweggründe für den Wunsch der Narren thematisierte. Im Gespräch mit unserer Zeitung zeigte er sich am Dienstag „sehr dankbar, dass der Sachverhalt aufgegriffen wurde“. Nun herrsche rechtliche Klarheit. Weil die Stadt die Aktivitäten der Narrengilde mit 5000 Euro unterstützen will und laut Lindemer auch für vier Veranstaltungen den Burghof kostenlos zur Verfügung stelle, könne er mit der Entscheidung leben. „Denn auch uns ist eigentlich an einem offenen Zugang zur Stadt gelegen.“ Doch müsse die Narrengilde für die Fasnacht eben auch 20 000 Euro an Einnahmen erzielen – möglichst viel über die Plaketten, womit die Sperrung ins Spiel kam.

Die rechtliche Bewertung

Die komplette Sperrung ist aufgrund der Rechtslage zwar erst einmal vom Tisch, doch für vorstellbar hält dies Verwaltung, die großen Fasnachtsveranstaltungen in der Innenstadt mit einer Verengung der Zugänge zur Innenstadt zum Plakettenverkauf vorzunehmen. Auch die Absperrung einzelner Plätze, um an diesen Guggenkonzerte stattfinden zu lassen, sei möglich. „Wobei hier auch der Aspekt des erhöhten Personalaufwands zu berücksichtigen ist“, heißt es in der Beschlussvorlage.

Öffentlicher Raum

Laut rechtlicher Bewertung gibt es aus Gefahrenabwehrgründen keine Anhaltspunkte, die Innenstadt weiträumig abzusperren. Auch seien für die Kontrolle und Sicherung der Ein- und Ausgänge sowie des Festgeländes erhebliche zusätzliche Ressourcen seitens der Narrengilde erforderlich, die wiederum finanzielle Mittel binden. Lutz: „Die Lörracher Innenstadt ist ein öffentlicher Raum, den wir auch an der Fasnacht allen Lörrachern, Besuchern unserer Stadt ganz unabhängig vom Grund ihres Aufenthalts und Besuchs offenhalten möchten.“ Diesen Raum einzuschränken, sei nicht möglich. Er sei der Allgemeinheit gewidmet, so die Bestimmungen.

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