Lörrach Keine direkten Beweise: Freispruch

Die Oberbadische
Am Tatort habe man keine Spuren des Beschuldigten gefunden, berichtete der Beamte von der Spurensicherung. Symbolfoto: Archiv Foto: Die Oberbadische

Lörrach (dr). Ein Mann aus Lörrach stand am Montag vor dem

Lörrach (dr). Ein Mann aus Lörrach stand am Montag vor dem Schöffengericht. Ihm wurde vorgeworfen, zwischen dem 29. und 30. Mai 2018 in eine Wohnung an der Kreuzstraße eingebrochen zu sein. Bei dem Einbruch war unter anderem ein Netbook, ein iPhone und ein Tablet sowie Bargeld gestohlen worden. Der oder die Täter hatten versucht, eine Terrassentür aufzuhebeln. Dabei war die Scheibe zu Bruch gegangen, wodurch der Zugang zur Wohnung frei war.

Die ganze Wohnung sei durchwühlt worden, berichtete die Inhaberin. Diese war zum Zeitpunkt des Einbruchs im Urlaub. Noch aus dem Urlaub heraus sperrte sie die Zugänge der entwendeten Geräte.

Netbook bei Durchsuchung in Basel gefunden

Bereits zwei Tage nach dem Diebstahl meldete der Provider des Netbooks, dass sich das Gerät in Weil am Rhein versucht habe, ins Internet einzuloggen. Bei einer Durchsuchung der Polizei in Basel war dann im September 2018 das Netbook bei einem Mann gefunden worden. Dieser gab als Herkunftsquelle den jetzt angeklagten Mann aus Lörrach an. Als dessen Wohnung durchsucht wurde, fand die Polizei im Keller das iPhone und das Tablet.

Diebesgut angeblich im Aichelepark gefunden

„Ich habe alle Teile in einer Tüte im Aichelepark gefunden“, gab der Beschuldigte vor Gericht an. Da das Netbook passwortgeschützt gewesen sei, habe er dieses an den Basler Bekannten weitergegeben. Dieser habe jemanden in Weil am Rhein gekannt, der das Netbook vielleicht entsperren könne, so seine Aussage.

Am Tatort habe man keine Spuren des Beschuldigten gefunden, berichtete der Beamte von der Spurensicherung.

Viele Fragen bleiben noch offen

Auch wenn nach der Beweisaufnahme noch viele Fragen offen geblieben und die Angabe „ich habe die Sachen gefunden“ eine schwache Einlassung sei, ließe sich der Wohnungseinbruch nicht beweisen, meinte die Staatsanwältin. Sie beantragte darum einen Freispruch. Die Verteidigerin schloss sich diesem Antrag an.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Dietrich Bezzel sprach den Angeklagten vom Vorwurf des Wohnungseinbruchsdiebstahls frei, denn nur der sei hier angeklagt gewesen. Allerdings habe er sich der Unterschlagung von Fundsachen schuldig gemacht. Hierzu werde den Mann ein weiteres Verfahren erwarten.

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