Gefälschter Impfpass Keine harmlose Kleinigkeit

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Im Mittelpunkt: Impfausweis Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Gericht: 900 Euro Geldstrafe für gefälschten Impfausweis

Lörrach (dr). Weil eine 28 Jahre alte Frau in einer Apotheke in Lörrach einen falschen Impfpass vorgelegt hatte, stand sie jetzt vor dem Amtsrichter. Am 4. September wollte die Frau aus Schopfheim den vorgelegten Impfausweis in der Apotheke digitalisieren lassen. Doch er wurde als Fälschung erkannt. Wegen Urkundenfälschung wurde sie jetzt zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt.

Der falsche Impfpass trug Stempel des Kreisimpfzentrums Waldshut. Aber die Chargennummern passten nicht dazu. So fiel der Impfnachweis der Apothekerin auf. Die hinzugerufene Polizeistreife nahm die Beschuldigte mit zur Wache, um in Ruhe den Sachverhalt zu klären. Zunächst habe die Frau angegeben, sie sei zwei Mal gegen Covid-19 geimpft. Aber die Fälschung sei recht offensichtlich gewesen.

Die Angeklagte gab bei der Verhandlung freimütig zu, dass die in der Anklage erhobenen Vorwürfe stimmten. Die Beschuldigte arbeitet als Erzieherin in Schopfheim. Schon länger habe sie psychische Probleme. Seit gut zwei Monaten hält sie sich deshalb stationär in einer Fachklinik auf. Sie habe Angst gehabt, dass sich durch Nebenwirkungen der Impfung ihre psychische Situation verschlechtern würde. Um nicht vollständig ausgegrenzt zu werden, habe ihr ein Bekannter den falschen Impfnachweis besorgt.

Erzieherin nun geimpft

In der Klinik sei sie unlängst von dem Nutzen der Impfung überzeugt worden. Jetzt sei sie zweifach geimpft – den echten Impfpass legte sie dem Richter vor.

Die Staatsanwältin wies auf die besondere Verantwortung hin, die die Angeklagte als Erzieherin habe. Sie forderte wegen Urkundenfälschung eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen je 30 Euro. Der Verteidiger verwies auf ein Urteil des Landgerichts Osnabrück. Dieses hatte Ende Oktober entschieden, dass wegen einer Gesetzeslücke die Vorlage eines falschen Impfpassen bei einer Apotheke nicht strafbar sei (Gesetzeslage wurde inzwischen geändert). Er forderte darum einen Freispruch.

„Es ist keine harmlose Kleinigkeit, sich einen gefälschten Impfnachweis zu besorgen“, sagte Richter Christoph Gadesmann. Der Tatbestand der Urkundenfälschung sei hier eindeutig erfüllt, eine Strafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe möglich. In Osnabrück hätte sich das Gericht an den Paragraphen für Gesundheitszeugnisse orientiert. Er verurteilte die Angeklagte wegen Urkundenfälschung zu 30 Tagessätzen á 30 Euro. Dabei habe er die Umstände des Einzelfalles und das volle Geständnis berücksichtigt.

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