Lörrach (dr). „Das Kernproblem ist der arbeitsrechtliche Status des Klägers“, stellte Arbeitsrichter Werner Kellner gestern bei einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Lörrach fest. Auf Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes von 8,50 Euro pro Stunde hatte ein Mann geklagt, der auf einen Rollstuhl angewiesen ist und seit 22 Jahren bei einer Lörracher Einrichtung arbeitet, die zahlreiche behinderte Menschen beschäftigt. Bisher arbeitete der Kläger 15,5 Stunden pro Woche und erhielt dafür monatlich 122 Euro.