Lörrach Kontroverse um

Die Oberbadische

Behinderter klagt / Vergleich mit Arbeitgeber

Lörrach (dr). „Das Kernproblem ist der arbeitsrechtliche Status des Klägers“, stellte Arbeitsrichter Werner Kellner gestern bei einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Lörrach fest. Auf Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes von 8,50 Euro pro Stunde hatte ein Mann geklagt, der auf einen Rollstuhl angewiesen ist und seit 22 Jahren bei einer Lörracher Einrichtung arbeitet, die zahlreiche behinderte Menschen beschäftigt. Bisher arbeitete der Kläger 15,5 Stunden pro Woche und erhielt dafür monatlich 122 Euro.

„Der Kläger ist ein Sonderfall, für den wir eine besondere Konstellation geschaffen hatten“, führte der Geschäftsführer der Einrichtung aus. Er sei nicht primär auf den Verdienst angewiesen gewesen, sondern lebe von einer Erwerbsminderungsrente. Es sei sogar so, dass er bei einem höheren Verdienst die Rente gekürzt bekommen hätte. Vielmehr sei es bei dem Mann mehr darum gegangen, dass er eine geregelte Beschäftigung habe und am Arbeitsleben teilnehmen könne. Es sei eine „therapeutische Beschäftigung“ gewesen.

Nach dem Begehren des Mindestlohnes hatte die Einrichtung das Arbeitsverhältnis gekündigt. „Der Beschäftigte hätte mit seiner Behinderung niemals die 8,50 Euro erwirtschaften können“, lautete dazu die Begründung.

Zu diesem Problem, das ja erst am 1. Januar dieses Jahres mit dem Mindestlohngesetz akut geworden sei, gebe es noch keine höherinstanzliche Rechtsprechung, bedauerte der Arbeitsrichter. Der Rechtsbeistand des Klägers schlug vor, das Arbeitsverhältnis gegen die Zahlung einer Abfindung zu beenden. Angesichts der 22 Jahre, die der Kläger bei der Einrichtung gearbeitet hat, lautete der Vorschlag auf 8000 Euro.

Die beklagte Einrichtung ging auf den Vorschlag ein. Damit endet das Arbeitsverhältnis zum 31. Dezember 2014.

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