Lörrach Kritik an französischer Justiz

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In der Nordstadt wurde eingebrochen.Symbolfoto: Archiv Foto: Die Oberbadische

Gericht: Verdacht auf internationale Einbrecherbande ist nicht beweisbar

Lörrach - Am Dienstag ging die bereits vor einem Monat begonnene Hauptverhandlung gegen zwei Männer zu Ende, denen mehrfacher Wohnungseinbruchsdiebstahl vorgeworfen wurde (wir berichteten vom Prozessauftakt). Ein 36 Jahre alter Kroate wurde zu zwei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Ein 35 Jahre alter Mann aus Kroatien wurde wegen fehlender Beweise freigesprochen.

Der Vorsitzende des Schöffengerichts Lörrach, Martin Graf, äußerte sein grenzenloses Unverständnis. Während der Ermittlungen war der Verdacht aufgekommen, dass die beiden Angeklagten Mitglieder einer international agierenden Einbrecherbande seien. Sowohl Deutschland wie die Schweiz und Frankreich ermittelten gegen die Beschuldigten und hatten relevante Erkenntnisse. Darum wurde Ende Dezember ein Rechtshilfeersuchen an die französische Justiz gestellt – ohne Reaktion. Deswegen kontaktierten Richter Graf und der Lörracher Oberstaatsanwalt Rainer Hornung-Jost Ende April, zwei Tage nach dem ersten Verhandlungstag, den französischen Ermittlungsrichter per Telefon. Dieser sei, vornehm ausgedrückt, „sehr reserviert“ gewesen, wie Graf berichtete. Das Telefongespräch sei ergebnislos gewesen.

Daraufhin habe man sich an das „Gemeinsames Zentrum für deutsch-französische Polizei- und Zollzusammenarbeit“ in Kehl gewandt. Ob nicht der ermittelnde Polizeibeamte als Zeuge zur Verhandlung kommen könne. Mit nicht sehr glaubhaften Ausreden habe die französische Polizei dies unterbunden. Letztlich blieben nur die in Deutschland erlangten Erkenntnisse übrig.

Vier Wohnungen in einem Umkreis von 200 Metern aufgebrochen

Am 15. November des vergangenen Jahres wurden in wenigen Stunden in der Lörracher Nordstadt gleich vier Wohnungen in einem Umkreis von 200 Metern aufgebrochen. Gestohlen wurde Schmuck und Bargeld. Die Beute betrug dabei zwischen 1000 und gut 3000 Euro. In einem Fall machten der oder die Täter keine Beute. An einem aufgehebelten Kellerfenster wurde eine DNA-Spur isoliert. Diese stimmt in allen Merkmalen mit dem 36-Jährigen überein.

Ein weiterer Einbruchsversuch ereignete sich am 18. November. Am gleichen Tag wurden die beiden Beschuldigten in Weil am Rhein nach einer kurzen Verfolgungsjagd festgenommen. Dabei wurde bei den beiden Männern Uhren, Schmuck und bei dem 36-Jährigen rund 30 Gramm Cannabis gefunden. Seither sitzen sie in Untersuchungshaft. Beide Angeklagten haben mehrere einschlägige Vorstrafen und bereits länger im Gefängnis gesessen.

Der Staatsanwalt forderte für den 36-jährigen Angeklagten eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und die Einziehung von 6300 Euro, die bei den Taten erbeutet wurden. Für den 35-Jährigen, von dem an keinem Tatort Spuren gesichert werden konnten, lautete der Antrag auf 18 Monate.

Der Verteidiger des 35-Jährigen ging noch einmal auf die nicht zur Verfügung gestellten französischen Beweismittel ein. Es gäbe keinen einzigen Beweis gegen seinen Mandanten. Er sei darum freizusprechen. Die Verteidigerin das anderen Angeklagten stellte keinen eigenen Strafantrag.

Das Gericht war fest davon überzeugt, dass der 36-Jährige, auch wenn nur an einem Tatort eine DNA-Spur gefunden wurde, alle vier Einbrüche am 15. November in der Nordstadt begangen hat. Es verhängte eine Strafe von zwei Jahren und drei Monaten. 5000 Euro werden eingezogen. Der 35-Jährige wurde freigesprochen. Wegen seines Verhaltens während der Untersuchungshaft erhält er keine Haftentschädigung.

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