Lörrach Lörracher vor Gericht: Totschlag im Drogenrausch?

Christiane Breuer
Verhandelt wird im Landgericht in Freiburg. Foto: Anja Bertsch

Warum hat ein 35-jähriger Mann aus Lörrach im vergangenen Oktober seine Mutter getötet?

Darum geht es in dem Verfahren der Schwurgerichtskammer des Landgerichtes in Freiburg.

Zum Prozessbeginn erklärte der Verteidiger des Angeklagten, dass sein Mandant sich nicht äußern werde, weder zur Person noch zur Sache. Erik Z., der sich zurzeit in einer Entziehungsanstalt im Zentrum der Psychiatrie in Emmendingen befindet, folgte aufmerksam den Ausführungen des Staatsanwaltes. Der kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte berauscht von Betäubungsmitteln in eine paranoid halluzinatorische Psychose geraten sei. Seine Wahnvorstellungen hätten bei ihm einen extremen Hass auf seine Mutter ausgelöst.

Die Tat

Der Angeklagte wohnte in Lörrach in einem Mehrfamilienhaus im zweiten Stock. In der Wohnung darüber habe seine Mutter zusammen mit seiner Schwester gewohnt. Er habe ein massives Drogenproblem gehabt, sei abhängig gewesen von Amphetamin und Alkohol, habe gelegentlich auch Heroin konsumiert. Von seiner Mutter habe er sich vernachlässigt und benachteiligt gefühlt. Im Oktober soll er täglich ein Gramm Amphetamin genommen haben, was zu Schlaflosigkeit und Wahnvorstellungen geführt habe. Mit seiner Mutter habe er immer wieder Streit gehabt. Er habe ihr vorgeworfen, sie hätte in seiner Wohnung eine Überwachungskamera installiert und die Videos ins Internet gestellt und sogar verkauft.

Am 20. Oktober 2022, kurz nach Mitternacht, sei der Streit dann eskaliert. An diesem Tag hatte der Angeklagte sogar zwei Gramm Amphetamine zu sich genommen. Er habe seiner Mutter vorgeworfen, sie würde ihn zu wenig unterstützen, und von ihr Geld verlangt, aber nicht bekommen. Stattdessen habe die Mutter beim Anblick seiner Wohnung gefragt, wann er denn aufräumen wollte. Daraufhin habe sich sein Hass so gesteigert, dass er seiner Mutter mehrmals mit einem Zimmermannshammer auf den Kopf geschlagen habe. Die 60-Jährige erlitt ein schweres offenes Schädel-Hirn-Trauma, an dem sie kurze Zeit später verstarb. Erik Z. wurde nach kurzer Flucht festgenommen und kam in Untersuchungshaft.

Mord oder Totschlag

Der Anklagevertreter führte aus, dass er Erik Z. für hinreichend verdächtig hält, im Zustand der Schuldunfähigkeit getötet zu haben. Er habe „aufgrund einer psychotischen Symptomatik im Zusammenhang mit dem übermäßigen Konsum berauschender Mittel jedenfalls nicht schuldhaft gehandelt.“ Deshalb lautet die Anklage auch nicht auf Mord, sondern auf Totschlag.

Da der Angeklagte schwieg und der psychiatrisch-forensische Gutachter nicht zur Verfügung stand, wird der Prozess am 10. Mai fortgesetzt.

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