Bei den Sternchen handle es sich um Nudeln und die Perlen bestünden aus Zucker, die er zum veganen Backen verwenden würde, gab der Reisende an. Wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz leiteten die Zöllnerin und der Zöllner gegen den Mann ein Strafverfahren ein und verständigten die Kollegen des Zollfahndungsamts Stuttgart. Diese stellten im Zuge weiterer Ermittlungen fest, dass es sich bei dem Granulat augenscheinlich und nach dem Ergebnis eines Schnelltests um sogenannte LSD-Micro-Trips handelt, die erheblich mehr Wirkstoff enthalten, als die klassischen Trips.
Eingehendere Untersuchungen der Substanz laufen noch. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lörrach verhängte das Amtsgericht gegen den Beschuldigten Untersuchungshaft. LSD, Lysergsäurediethylamid, ist ein sehr starkes Halluzinogen, das bei Einnahme die Sinneswahrnehmung verändert. In Deutschland ist es nach den Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes nicht verkehrsfähig.