Lörrach Mann bedroht Fahrgäste unter Drogeneinfluss

(dr)

Gericht: Angeklagter muss Therapie machen.

Lörrach - „Ich habe ein Messer dabei. Blut wird spritzen“. Diese martialischen Worte hatte ein 28 Jahre alter Mann aus Lörrach bei einer seiner Taten ausgerufen. Am Mittwoch wurde er wegen insgesamt neun Taten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verurteilt.

Die Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht Lörrach hatte vor zwei Wochen begonnen. Die meisten Taten sind Ladendiebstähle, oftmals im Wert von weniger als zehn Euro. Da er stets ein Messer mit sich führte, lautet die Anklage auf „Diebstahl mit Waffen“. Im Erich-Reisch-Haus brauchte es gleich vier Polizeibeamte, um den Beschuldigten am 29. Juni 2018 zu überwältigen. Er hatte sich am Morgen in einer Duschkabine eingeschlossen, obwohl er wegen vorausgegangener Randale Hausverbot hatte.

Die schwerste Tat hatte er am 14. August des vergangenen Jahres in einem Regionalzug vom Badischen Bahnhof Richtung Freiburg verübt. Der Angeklagte war in Weil am Rhein in den Zug gestiegen. Er habe sofort „ein Fass aufgemacht“, berichtete ein 45 Jahre alter Mann als Zeuge, der fast zum Opfer geworden wäre. Er sei sehr aggressiv gewesen. „Ich habe ein Messer dabei. Es wird Blut spritzen“, habe er gerufen und mit einem ausgeklappten Taschenmesser herumgefuchtelt. Als er vor dem Zeugen gestanden hätte, habe er gesagt: „Fangen wir mit dir an. Du siehst aus als hättest du ausgesorgt“. Der Mann habe sich dumm gestellt. Mit den Worten „Ich habe kein Geld“ habe er sich abgewandt und zum Fenster hinausgeschaut. Zunächst sei der Angeklagte verdutzt gewesen. An der nächsten Station seien mehrere junge Leute eingestiegen, durch die der Angeklagte abgelenkt worden sei. Die Gelegenheit habe der Zeuge genutzt, um Abstand zu gewinnen und die Polizei zu verständigen.

Der Gerichtsmediziner bescheinigte dem Angeklagten einen hochgradigen Cannabiskonsum. Auch andere Rauschmittel hätte er konsumiert. Darunter das „Eigengebräu“ aus Engelstrompete, das regelrechte Psychosen ausgelöst habe. Es sei nicht auszuschließen, dass bei einigen Taten die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten vermindert gewesen sei.

Der Staatsanwalt sah darum die meisten der einfachen Ladendiebstähle als minderschwere Fälle an. Die Geschichte im Zug hätte aber auch anders ausgehen können. So beantragte er eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren sechs Monaten. Nach seiner Ansicht sei eine Therapie wenig erfolgversprechend, da der Angeklagte nach seinen Äußerungen nicht vom Cannabis lassen wolle.

Der Verteidige sah seinen Mandanten als hilfesuchend an. Einen konkreten Strafantrag stellte er nicht.

Das Gericht sprach den Angeklagten in allen Punkten schuldig. Es ging zu Gunsten stets von einer verminderten Steuerungsfähigkeit aus. Das Strafmaß setzte das Schöffengericht unter Vorsitz von Martin Graf auf zwei Jahre bei gleichzeitiger Unterbringung in einer Entziehungsanstalt fest. Der bestehende Haftbefehl bleibt in Vollzug.

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