Lörrach Maske tragen – immer

Guido Neidinger
Höchstens 20 Prozent der Passanten trugen gestern in der Fußgängerzone Masken. Foto: Kristoff Meller

Corona: Vergehen kostet in der Fußgängerzone 100 Euro pro Person. Keine Feiern an Heiligabend und Silvester im Stadtzentrum.

Lörrach - Angesichts des dynamischen Corona-Infektionsgeschehens gilt seit Montag eine neue Landesverordnung. Diese schreibt zwingend das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Fußgängerzonen vor. Bei Vergehen droht ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro pro Person.

In der Lörracher Fußgängerzone trugen gestern maximal 20 Prozent der Passanten eine Maske. Alle anderen waren ohne unterwegs und verhielten sich damit falsch. Das erklärte Oberbürgermeister Jörg Lutz am Dienstag unmissverständlich im Pressegespräch. Lutz rief die Bevölkerung dazu auf, die Maske ohne jede Ausnahme in der Fußgängerzone zu tragen. Ansonsten drohe ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro pro Person.

Auch wenn der Bürger der Meinung ist, dass er den Abstand von 1,5 Metern einhalten kann, muss er laut Lutz die Maske in der Fußgängerzone tragen. Denn die Einhaltung des Mindestabstands liege nicht im Ermessen jedes Einzelnen. Vielmehr müsse die Stadt diesen Abstand garantieren. Da sie das nicht könne, gelte immer – auch abends nach Geschäftsschluss – Maskenpflicht.

Der Grund für die klare Ansage sind laut Lutz die erschreckenden Corona-Entwicklungen beim Blick über den Tellerrand. Er nannte den gerade erst verhängten Lockdown in Irland und den lokalen Stillstand im Berchtesgadener Land. „Ich möchte die Welle brechen und nicht, dass viele Menschen sterben“, betonte er.

Trotz allem zeigte sich Lutz zuversichtlich: „Wir dürfen nicht in Panik verfallen, sondern müssen die notwendigen Maßnahmen angehen, dann bin ich mir ziemlich sicher, dass wir gut durch diese zweite Welle kommen.“

Konsequenzen haben die ansteigenden Corona-Zahlen auch für Veranstaltungen in den kommenden Wochen und Monaten in Lörrach. Wenn der Inzidenzwert 50 überschreite, werde der „Weihnachtszauber“ (eine Art kleiner Ersatz-Weihnachtsmarkt ohne Gastronomie) abgesagt. Eine Entscheidung will Lutz am 2. November treffen. Sollte die Marke von 50 während der Veranstaltung vom 3. bis 13. Dezember übersteigen, müsse man, so Lutz, „situativ entscheiden“. Aber er tendiere dann zu einem sofortigen Abbruch. Am Dienstag lag der Inzidenz-Wert für den Landkreis Lörrach bei 31,9.

Abgesagt hat die Stadt bereits die Gedenkfeier am Volkstrauertag. Auch der Reichspogromnacht werde am 9. November nur mit einigen geladenen Gästen gedacht.

Die Spontan-Feiern mit hunderten von Menschen an Heiligabend und an Silvester auf dem Alten Markt will Lutz in jedem Fall verhindern. Gegebenenfalls werde ein Betretungs- und Aufenthaltsverbot für den Alten Markt ausgesprochen.

Grundsätzlich, so Lutz, „tut es unserer Einkaufsstadt gut, wenn Menschen in die Stadt kommen“, um den stationären Einzelhandel zu unterstützen“ und eine weitere Abwanderung zum Online-Handel zu verhindern. Allerdings müssten die Corona-Vorschriften eingehalten werden.

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