Nicht zuletzt das seit Juli 2017 geltende Prostituiertenschutzgesetz treibt die Beratungssuchenden um. Das „ProstSchG“ ergänzt das 2002 in Kraft getretene Prostitutionsgesetz, mit dem das „Anschaffen“ als berufliche Tätigkeit anerkannt wurde und „in den legalen Bereich rutschte“, so Heneka. Bis 2002 galt Prostitution als sittenwidrig, was zur Folge hatte, dass Prostituierte weder Lohn einklagen konnten noch Zugang zur Sozialversicherung hatten. Derweil gibt es auch am neuen Prostituiertenschutzgesetz viel Kritik: „Vom Schutzcharakter ist wenig spürbar“, sagt Heneka.
Neben einer regelmäßig zu wiederholenden Gesundheitsberatung verlangt die im Gesetz verankerte Anmeldepflicht von den Prostituierten, eine behördliches Dokument mit Foto, Namen und Meldeadresse bei sich zu führen. Diesen „Hurenpass“, wie die Bescheinigung auch genannt wird, empfinden viele als Bedrohung, sähen sie darin doch die Gefahr eines unfreiwilligen Outings und könnten mitunter nicht abschätzen, was mit ihren Daten geschieht. Heneka geht davon aus, dass die Umgehung der Anmeldepflicht rund zwei Drittel der Frauen in die Illegalität geschoben habe.
„Sind wir auf dem Weg zur inklusiven Gesellschaft, was Sexarbeit anbelangt?“, wollte Tim Krause (Altes Wasserwerk) wissen. „Zumindest wird das Thema mal wieder diskutiert“, meinte die Fachfrau. Doch stünden sich bei dieser Diskussion zwei unversöhnliche Lager gegenüber. Es sei schier unmöglich, „wertfrei über ein Thema zu diskutieren, das moralisch so schwer besetzt ist“. „Hinsehen“ heißt es beim SAK-eigenen Institut Zeit & Wissen wieder am 9. April um 19 Uhr, dann zum Thema „Einwanderungsstadt Lörrach“ mit der Integrationsbeauftragten Inga Schwarz.