Drei Mal in Deutschland verurteilt
Zwischen 2015 und 2016 wurde er drei Mal in Deutschland verurteilt. Wieder saß er im Gefängnis. Vor der Verhaftung hielt er sich in einer Asylbewerberunterkunft in Frankreich auf, wo er unter falschem Namen erneut einen Asylantrag gestellt hatte.
„Wir haben keine günstige Sozialprognose“, stellte der Staatsanwalt fest. Alle Freiheitsstrafen konnten den Angeklagten nicht davon abhalten, weitere Straftaten zu begehen. Darum forderte er eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Der Verteidiger sprach sich für eine Bewährungsstrafe von einem Jahr aus.
Das Urteil des Schöffengerichts Lörrach unter Vorsitz von Dietrich Bezzel lautete auf 14 Monate ohne Bewährung. Der Haftbefehl bleibt weiter in Vollzug.