Lörrach Nachbarn sind beste Alarmanlage

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Als die Nachbarsfrau auf ihren Balkon trat, bemerkte sie in dem dunklen Nachbargebäude den Schein mehrerer Taschenlampen. Foto: Archiv

Gericht: Kaum Beute in leerstehendem Einfamilienhaus. Mann zu 14 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Lörrach - Wegen gemeinschaftlichem Wohnungseinbruchsdiebstahl in Tateinheit mit Sachbeschädigung wurde am Montag ein 42 Jahre alter Mann aus dem Kosovo zu 14 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Schöffengericht Lörrach sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte gemeinsam mit zwei Mittätern in eine Doppelhaushälfte in Stetten eingebrochen war.

 Nachbarn sind beste Alarmanlage: Am Abend des 4. Mai dieses Jahres war den Nachbarn des von den Dieben heimgesuchten Hauses zuerst ein verdächtiges Geräusch aufgefallen. Als die Nachbarsfrau auf ihren Balkon trat, bemerkte sie in dem dunklen Nachbargebäude den Schein mehrerer Taschenlampen. Während ihr Mann das Geschehen weiter beobachtete, verständigte die Frau die Polizei. Diese sei bereits nach etwa vier Minuten erschienen.

Zwei Balkontüren beschädigt: 6000 Euro Sachschaden

Drei Personen hätten da aber bereits das Anwesen wieder verlassen. Einen der mutmaßlichen Täter konnten die Polizisten auf Grund einer Personenbeschreibung hinter einem Bauwagen entdecken und festnehmen. Dieser sitzt seither in Untersuchungshaft und am Montag auf der Anklagebank.

Beute wurde fast keine gemacht. Nur zwei Wohnungsschlüssel wurden mitgenommen. Dafür war der Sachschaden an zwei Balkontüren mit 6000 Euro recht hoch. Und das Haus sei vom Keller bis zum Dachboden durchwühlt worden, sagte der Beamte von der Spurensicherung. Das Haus selber stand bereits einige Zeit leer und wurde über ein Internetportal als Ferienwohnung angeboten.

Entschluss zum Einbruch sei ganz spontan gewesen

Über seinen Verteidiger gab der Angeklagte eine Erklärung ab. Es seien lediglich zwei flüchtige Bekannte gewesen, die bei dem Einbruch dabei waren. Und der Entschluss zum Einbruch sei ganz spontan gewesen. Ansonsten würden die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft stimmen.

Einen Schulabschluss oder eine Ausbildung hat der Beschuldigte nicht. 1994, mit 17 Jahren, sei er zum ersten Mal nach Deutschland gekommen und habe einen Asylantrag gestellt. Dieser sei abgelehnt worden. Um das Jahr 2002 sei er in den Kosovo abgeschoben worden. Von 2005 bis 2009 habe er sich in Ungarn aufgehalten. Dort sei er sechs Mal straffällig geworden und habe auch mehrere Freiheitsstrafen verbüßt.

Drei Mal in Deutschland verurteilt

Zwischen 2015 und 2016 wurde er drei Mal in Deutschland verurteilt. Wieder saß er im Gefängnis. Vor der Verhaftung hielt er sich in einer Asylbewerberunterkunft in Frankreich auf, wo er unter falschem Namen erneut einen Asylantrag gestellt hatte.

„Wir haben keine günstige Sozialprognose“, stellte der Staatsanwalt fest. Alle Freiheitsstrafen konnten den Angeklagten nicht davon abhalten, weitere Straftaten zu begehen. Darum forderte er eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Der Verteidiger sprach sich für eine Bewährungsstrafe von einem Jahr aus.

Das Urteil des Schöffengerichts Lörrach unter Vorsitz von Dietrich Bezzel lautete auf 14 Monate ohne Bewährung. Der Haftbefehl bleibt weiter in Vollzug.

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