Das Zentrenkonzept
Anlass für die Veränderungssperre waren die Bauanfrage zur Nutzungsänderung von Räumen in eine Eventhalle und die bereits seit längerem geplante Neugestaltung des bestehenden Lebensmittelmarktes mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1200 Quadratmetern (wir berichteten). Die aktuell trotz der Krisensituation gute Innenstadtsiuation sei auch in Zusammenhang mit der Steuerung über das Märkte- und Zentrenkonzept zu sehen, setzt Schnacke-Fürst auf den B-Plan und damit zwangsläufig auf die Verlängerung der Veränderungssperre.
Die Planung sichern
Ein zweiter Lebensmittelmarkt sei angesichts des Konzepts nicht möglich. Eine reine Festsetzung, dass ein Biomarkt, aber kein Discounter hier eröffnen dürfe, geht zudem nicht, da nur Sortimente definiert werden können. Eine Trennung der Zulässigkeit von einer Eventhalle und einem Casino erachtet Schnacke-Fürst als kaum möglich. So hatte sich Matthias Lindemer (FW) enthalten. Er sieht den Bedarf seheneiner Eventhalle in Lörrach, auch viele Bürger würden dies. Die Verwaltung will hingegen steuern, um negative Auswirkungen auch auf das Wohnumfeld zu vermeiden. Im Frühjahr soll die zweite Offenlage erfolgen und im Herbst dann der Satzungsbeschluss des B-Plans. „Die Veränderungssperre soll die Planung sichern“, unterstrich Fachbereichsleiter Alexander Nöltner.
Zum Hintergrund
Der Bebauungsplan „Ötlinger Straße/ Gewerbekanal“ soll die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten und Einzelhandelsnutzungen steuern. Der Entwurf wurde im August/September 2022 öffentlich ausgelegt und zeitgleich mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan eine Veränderungssperre erlassen. Diese soll vor dem Beschluss verhindern, dass ein Bauvorhaben umgesetzt werden kann, welches den Zielen des künftigen Bebauungsplans widerspricht. Da die Veränderungssperre im Februar ausläuft, ist eine Verlängerung notwendig.