Lörrach Neben dem Rewe soll kein Biomarkt eröffnen

Marco Fraune
 Foto: Bernhard Konrad

Bebauungsplan: Bauvoranfrage für Biomarkt auf Vogelbach-Areal sorgt für scharfe Kritik / Ausschuss für Verlängerung der Veränderungssperre

Eine eigentlich nur als Formalie zu bewertende Verlängerung der Veränderungssperre für das Plangebiet Ötlinger Straße/Gewerbekanal hat im Ausschuss für Umwelt und Technik für Diskussionsstoff gesorgt. Der Anlass: Der Eigentümer des Vogelbachareals würde gerne neben dem Rewe-Markt noch einen Biomarkt ansiedeln.

Von Marco Fraune

Lörrach. Kräftig Ärger abgelassen hat am Donnerstagabend SPD-Stadträtin Christiane Cyperrek, die eine Verlässlichkeit des Grundstückseigentümers infrage stellte. Über Jahre hinweg sei dort zu wenig investiert worden. Ob der Rewe im Sommer tatsächlich öffne, bezweifelte sie zugleich. Und obwohl Stadt und Politik dem Eigentümer entgegengekommen seien sowie eine Zusammenarbeit anstreben, habe dieser nun eine Bauvoranfrage für einen zusätzlichen Biomarkt gestellt. „Das Thema ist ein Trauerspiel in einer Dauerschleife.“ Und das müsse Konsequenzen haben: „Es muss Schluss sein mit Samthandschuhen und Kompromissen.“ Auch die CDU unterstütze diese Stoßrichtung, machte Oliver Lehmann deutlich. Eine seinerzeit einmal vom Eigentümer beantragte Eventhalle brauche die Stadt nicht und ein Biomarkt sei der „größte Blödsinn“. Es solle kein Entgegenkommen zum Eigentümer geben. Die Grünen äußerten sich gar nicht.

1200 Quadratmeter Fläche

Nicht nachvollziehen konnte Matthias Koesler (FDP) die Aufregung der SPD, da man dem Eigentümer keineswegs eine Brücke gebaut habe. Außerdem sollte die Verwaltung doch solche Verfahren beschleunigen. Er stimmte letztlich alleine gegen die Empfehlung für den Gemeinderat, die Veränderungssperre zu verlängern.

Die mit dem B-Plan ermöglichten 1200 Quadratmeter Verkaufsfläche für den in der Modernisierung befindlichen Rewe-Markt sei ein Entgegenkommen gewesen, konterte Cyperrek. Auch Stadtplanerin Antje Schnacke-Fürst bezeichnete dies als „Zugeständnis und Entgegenkommen“. Mit dem in Arbeit befindlichen Bebauungsplan soll es ein rechtssicheres Planwerk geben, ergänzte Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdic, was angesichts von anwaltlicher Unterstützung viel Zeit erfordere. „Das macht uns auch keine Freude.“

Das Zentrenkonzept

Anlass für die Veränderungssperre waren die Bauanfrage zur Nutzungsänderung von Räumen in eine Eventhalle und die bereits seit längerem geplante Neugestaltung des bestehenden Lebensmittelmarktes mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1200 Quadratmetern (wir berichteten). Die aktuell trotz der Krisensituation gute Innenstadtsiuation sei auch in Zusammenhang mit der Steuerung über das Märkte- und Zentrenkonzept zu sehen, setzt Schnacke-Fürst auf den B-Plan und damit zwangsläufig auf die Verlängerung der Veränderungssperre.

Die Planung sichern

Ein zweiter Lebensmittelmarkt sei angesichts des Konzepts nicht möglich. Eine reine Festsetzung, dass ein Biomarkt, aber kein Discounter hier eröffnen dürfe, geht zudem nicht, da nur Sortimente definiert werden können. Eine Trennung der Zulässigkeit von einer Eventhalle und einem Casino erachtet Schnacke-Fürst als kaum möglich. So hatte sich Matthias Lindemer (FW) enthalten. Er sieht den Bedarf seheneiner Eventhalle in Lörrach, auch viele Bürger würden dies. Die Verwaltung will hingegen steuern, um negative Auswirkungen auch auf das Wohnumfeld zu vermeiden. Im Frühjahr soll die zweite Offenlage erfolgen und im Herbst dann der Satzungsbeschluss des B-Plans. „Die Veränderungssperre soll die Planung sichern“, unterstrich Fachbereichsleiter Alexander Nöltner.

Zum Hintergrund

Der Bebauungsplan „Ötlinger Straße/ Gewerbekanal“ soll die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten und Einzelhandelsnutzungen steuern. Der Entwurf wurde im August/September 2022 öffentlich ausgelegt und zeitgleich mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan eine Veränderungssperre erlassen. Diese soll vor dem Beschluss verhindern, dass ein Bauvorhaben umgesetzt werden kann, welches den Zielen des künftigen Bebauungsplans widerspricht. Da die Veränderungssperre im Februar ausläuft, ist eine Verlängerung notwendig.

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