Lörrach Nicht nur „lustige Videos“

Die Oberbadische
Das Gericht verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro. Foto: Archiv Foto: Die Oberbadische

Gericht: 47-jähriger Lörracher hat Kinderpornos verbreitet

Lörrach (dr). Wegen der Verbreitung von kinderpornographischen Schriften stand ein 47 Jahre alter Mann aus Lörrach am Donnerstag vor dem Amtsrichter. „Ich wusste nicht, dass das strafbar ist“, beteuerte der Angeklagte. Richter Dietrich Bezzel schenkte ihm Glauben und reduzierte die sonst obligatorische Freiheitsstrafe auf eine Geldstrafe von 1500 Euro.

Wegen eines gänzlich anderen Vorwurfes wurde vor einiger Zeit die Wohnung des Beschuldigten durchsucht und das Smartphone beschlagnahmt. Bei der Auswertung des Handys wurden 1384 Videodateien und annähernd gleich viele Fotos gefunden. Bei der Sichtung zeigte sich, dass drei der Videos kinderpornographische Darstellungen zeigten.

Gegen Ende des Jahres 2017 seien ihm diese Videosequenzen zugeschickt worden, berichtete der Beschuldigte. Darauf seien Großaufnahmen der Geschlechtsteile von männlichen Kindern zu sehen gewesen. Auf zwei der Videos berührten sich die Kinder im geschätzten Alter bis zehn Jahren an ihrem Geschlechtsteil.

Video an 32 Bekannte weitergeleite

„Es ist dumm gelaufen. Ich fand die Videos lustig und habe sie deshalb an Bekannte weitergeschickt“, gab der Angeklagte unumwunden zu. Für ihn sei der Inhalt nicht pornographisch gewesen. Er hab nie geglaubt, dass die Weitergabe strafbar sei. Das letzte Video habe der Beschuldigte an 32 Empfänger weitergeschickt, berichtete der ermittelnde Kripobeamte als Zeuge.

Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. „Hier ist eine kurze Freiheitsstrafe nötig, um dem Angeklagten den Ernst der Situation klar zu machen“, meinte sie. Ferner forderte sie eine Geldauflage in Höhe von 1500 Euro und die Einziehung des Smartphones als Tatwerkzeug. Der Verteidiger forderte einen Freispruch.

Richter Bezzel nahm eine Strafrahmenverschiebung vor und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen je 25 Euro. „Unwissenheit schützt nicht vor Strafe“, hatte der Richter schon während der Verhandlung gesagt. Auch wenn der Angeklagte davon ausgegangen sei, dass die Videos keine strafbaren Inhalt hatten, müsse doch dem Recht genüge getan werden. Das verwendete Smartphone wird eingezogen.

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