Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. „Hier ist eine kurze Freiheitsstrafe nötig, um dem Angeklagten den Ernst der Situation klar zu machen“, meinte sie. Ferner forderte sie eine Geldauflage in Höhe von 1500 Euro und die Einziehung des Smartphones als Tatwerkzeug. Der Verteidiger forderte einen Freispruch.
Richter Bezzel nahm eine Strafrahmenverschiebung vor und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen je 25 Euro. „Unwissenheit schützt nicht vor Strafe“, hatte der Richter schon während der Verhandlung gesagt. Auch wenn der Angeklagte davon ausgegangen sei, dass die Videos keine strafbaren Inhalt hatten, müsse doch dem Recht genüge getan werden. Das verwendete Smartphone wird eingezogen.