Lörrach Notbetreuung auch in den Ferien

Die Oberbadische
Die Notbetreuung an Schulen wird auch in den Osterferien angeboten.Foto: Archiv Foto: Die Oberbadische

Coronavirus: Kultusministerium informiert Schulleitungen über Regelungen für Ostern

Lörrach. Die Notbetreuung an den Lörracher Schulen für die Klassenstufen 1 bis 6 soll auch in den Osterferien weitergeführt werden. Dies hat das Kultusministerium in einem Schreiben an alle Schulleitungen im Land mitgeteilt.

„Es ist erforderlich, dieses Angebot auch in den kommenden Wochen aufrecht zu erhalten, um die in der kritischen Infrastruktur Tätigen nach Kräften zu unterstützen. Deshalb ist die Notbetreuung an den Schulen, wo immer sie nachgefragt wird, auch in den ab 6. April beginnenden Osterferien ungeschmälert anzubieten“, so die Mitteilung.

In Lörrach ist davon auszugehen, dass die Angebote der Notbetreuung in der bisher organisierten Form in den Grundschulen weitergeführt werden. Der städtische Fachbereich Jugend, Schulen, Sport steht im ständigen Austausch mit den Schulleitungen und den Trägern der Schulkindbetreuung SAK, der Dieter-Kaltenbach-Stiftung und dem Gemeindekindergarten Brombach.

In den Telefonkonferenzen der vergangene Tage wurde das gemeinsame Vorgehen besprochen. An den meisten Grundschulen werden die Lehrkräfte und die pädagogischen Kräfte der Schulkindbetreuung gemeinsam den Tag für die Kinder in Notbetreuung gestalten. Die Lehrkräfte zumeist für die üblichen Schulzeiten, die pädagogischen Kräfte der Schulkindbetreuung zu Rand- oder Nachmittagszeiten.

Die Schulleitungen und die Verantwortlichen der Träger waren laut der Stadtverwaltung auf diese Situation vorbereitet und haben bereits seit einigen Tagen Einsatz- und Programmpläne für diesen Fall erstellt. Die jahrelange Zusammenarbeit der Schulen und Träger führt nun zu guten Abläufen und großer Solidarität.

Das Kultusministerium hat eine Notbetreuung auch für Kinder der Klassenstufen 5 und 6 an weiterführenden Schulen und den entsprechenden Klassenstufen an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren vorgesehen. Dies war in Lörrach an den Campusschulen wegen der vorsorglichen Schließung des gesamten Campus aufgrund der positiven Fälle nicht möglich. Nach Ablauf dieser vorsorglichen Schließung findet seit dem 25. März auch dort eine Notbetreuung statt.

Alle Angebote der Notbetreuung können weiterhin natürlich nur für Kinder angeboten werden, bei denen beide Erziehungsberechtigte, beziehungsweise der oder die Alleinerziehende, im Bereich der sogenannten kritischen Infrastruktur beruflich tätig sind.

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