Lörrach „Nur eine Abreibung“

(dr)

Gericht: Drei Männer schlagen Mann zusammen.

Lörrach - Zu einer heftigen Schlägerei war es am 5. Juli 2017 im Bereich der Lörracher Bergstraße gekommen. Drei Männer waren gemeinsam auf einen heute 34 Jahre alten Mann losgegangen. Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde einer der Täter, ein 37 Jahre alter Deutscher, jetzt zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Die Anklage vor dem Schöffengericht Lörrach lautete zunächst sogar auf versuchten Raub. Zeugen hatten nämlich beobachtet, dass die drei Täter dem Geschädigten das Handy weggenommen und mehrfach den Wohnungsschlüssel verlangt hatten.

Tat hat eine längere Vorgeschichte

Vor Gericht stellte sich heraus, dass es eine lange Vorgeschichte gab. Der jetzt Geschädigte hatte mehrfach Betäubungsmittel an den Angeklagten verkauft. Der Angeklagte hatte darum nach eigenen Angeben 1800 Euro Schulden bei dem Geschädigten. Dieser habe ihn wegen des Geldes unter Druck gesetzt und auch die Mutter des Angeklagten deswegen angegangen.

Das war dem Angeklagten zu viel. Bei einem Prozess wegen Verstoßens gegen das Betäubungsmittel-Gesetz vor drei Jahren hatte der Angeklagte seinen Lieferanten, eben jenen Geschädigten, nicht „hingehängt“ und deswegen eine höhere Strafe kassiert. So sei er davon ausgegangen, dass die Schulden erledigt seien. „Schließlich habe ich ihn geschützt“, sagte der Angeklagte.

Auch die beiden Mittäter, die im Verfahren am Donnerstag nicht genannt wurden, hatten verbotene Geschäfte mit dem Geschädigten gemacht. So hatten alle drei Angreifer anscheinend ein Hühnchen mit dem Geschädigten zu rupfen.

Der Geschädigte kam am Tattag zur Bushaltestelle im nördlichen Bereich der Bergstraße. Zufällig hatten ihn die drei Angreifer erblickt. Das Zusammentreffen eskalierte sofort. Der Hauptaggressor – es war nicht der Angeklagte – versetzte dem Geschädigten einen Kopfstoß, wodurch dieser zu Boden ging. Danach hätten alle drei Angreifer auf den Mann eingeschlagen und eingetreten. Eine stark blutende Nase und mehrere Prellungen am ganzen Körper waren die Folge. Da eine Passantin sich mit den Worten: „He, was soll das?“ einmischte, konnte der Angegriffene zunächst in Richtung Arbeitsagentur fliehen. Am Parkplatz wurde er eingeholt und erneut zu Boden gebracht. Dabei wurde ihm das Handy entwunden. Wieder eilten drei zufällige Passanten zur Hilfe und verständigten die Polizei. Danach konnte der Geschädigte endgültig fliehen.

Angeklagter verpfeift Kumpane nicht

Der Angeklagte nannte in der Verhandlung seine Kumpane nicht. Es sei nicht seine Art, jemanden zu verpfeifen. Sonst räumte er die Tat ein. Er stand bei der Tat unter offener Bewährung.

Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Die Verteidigerin sprach sich für eine geringere Strafe aus.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Martin Graf verurteilte den Angeklagten zu sechs Monaten auf Bewährung. Als Denkzettel muss er eine Geldauflage von 800 Euro an die Kaltenbach-Stiftung zahlen.

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