Der Verteidiger Dubrovko Mandic verwies darauf, dass sein Mandant den Schadensersatz des betroffenen Polizisten, der auf dem Bild einwandfrei identifizierbar war, bereits gezahlt hat. Dies wurde vom Gericht auch als Zeichen der Reue gewertet und strafmildernd anerkannt.
Als Zeugen wurden zwei Polizeibeamte gehört, die das Plakat fotografiert haben respektive an der Hausdurchsuchung beteiligt waren.
Forderung der Gegenseite
Die Staatsanwältin der Gegenseite forderte, eine Strafe von 50 Tagessätzen zu 80 Euro zu verhängen.
Wie das Gericht urteilt
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann das Konterfei auf dem Plakat sehr wohl als SS-Offizier erkannt habe, was dieser selbst einräumte mit den Worten, das sei „im Prinzip“ ersichtlich gewesen. Es handle sich hier um einen Verbotsirrtum, also das Fehlen der Einsicht, bei der Tat ein Unrecht zu begehen. Auch sah das Gericht den Tatvorwurf der Beleidigung als gegeben. „Kein Polizeibeamter in Deutschland muss sich dem Vergleich mit einem SS-Offizier ausgesetzt sehen“, betonte der Richter in seiner Urteilsbegründung.