Wer sein Geld zur Bank bringt, bekommt fast keine Zinsen mehr. Auch das Ökokonto (siehe Info am Ende) erwirtschaftet keine zusätzlichen Einnahmen. Dort lassen sich aber durch Ausgleichsmaßnahmen Punkte ansparen, die bei entsprechenden Eingriffen in die Landschaft wieder ausgegeben werden können. Die Grundidee dahinter: Natürliche Ressourcen sollen erhalten bleiben.

Von Kristoff Meller
Lörrach. Wenn ein neues Baugebiet auf einer Streuobstwiese errichtet wird, muss als Ausgleichsmaßnahme – beispielsweise am Rand des Gebiets – eine neue Streuobstwiese angelegt werden. Denn der Verursacher, in diesem Fall die Stadt, muss laut Gesetzgebung „die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes in gleichartiger Weise wieder herstellen“, wie Britta Staub-Abt, Fachbereichsleiterin Umwelt und Klimaschutz, in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Technik, Bildung und Soziales ausführte.

Berechnet wird das mit Ökopunkten. Für das Gewerbegebiet Entenbad-Ost beläuft sich der Bedarf beispielsweise auf rund eine Million Ökopunkte. Für das Baugebiet Bühl III werden laut einer Gutachter-Schätzung rund 1,2 Millionen Punkte fällig. Darum ist die Stadtverwaltung ständig auf der Suche nach geeigneten Flächen für solche Ausgleichsmaßnahmen. Doch diese sind „immer schwieriger zu finden“, sagte Staub-Abt. Zumal auch die Belange der Landwirtschaft entsprechend berücksichtigt werden müssen.

Um einen bessern Überblick zu erhalten, legt der Fachbereich derzeit ein „Flächenpool“ an. Für diese Gebiete sollen frühzeitig Aufwertungsmaßnahmen vorgeschlagen und bei Bedarf vorgezogen umgesetzt und Bebauungsplänen zugeordnet werden. „Wir sind dankbar für alle Grundstücksangebote“, erklärte Staub-Abt. Grundsätzlich müssten diese aber zunächst auf ihre Eignung untersucht werden.

So wurde beispielsweise 2016  an der Wiese unterhalb von Tumringen das  Biotop „Vogelgesang“ eingerichtet, das ursprünglich als Ausgleichsmaßnahme für das Gewerbegebiet Entenbad-Ost gedacht war. Dort entsteht nun das Zentralklinikum, so dass es sich laut Staub-Abt um eine „vorgezogene Maßnahme“ handelt.

Aktuell entsteht außerdem beispielsweise im Gebiet „Hummel“ bei Tumringen eine Trockenmauer als Lebensraum für Eidechsen, Erdkröten oder Wildbienen und an der Straße zwischen Brombach und Kreuzeiche  wurden Anfang des Jahres nicht standortgerechte Fichten geerntet und stattdessen Eichen als Ausgleichsmaßnahme für das Baugebiet Belist gepflanzt.

Als „Schritt nach vorne“ bewertete Claudia Salach (Grüne)  das Engagement der Stadt, auch schon ohne konkretes Bauvorhaben nach entsprechenden Ausgleichsflächen beziehungsweise -maßnahmen zu suchen und einen Flächenpool anzulegen.

Auch Matthias Lindemer (Freie Wähler) sprach sich für ein „vernetztes Denken“ aus, um bei Gelegenheit weitere Punkte für das städtische Ökokonto zu sammeln.


Info: Ökokonto-Maßnahmen
Ökokonto-Maßnahmen sind laut Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg  naturschutzfachliche Aufwertungsmaßnahmen, die freiwillig und auf Vorrat durchgeführt und später als Maßnahme zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft verwendet werden. Dabei wird zwischen dem bauplanungsrechtlichen und dem naturschutzrechtlichen Ökokonto unterschieden:

Das bauplanungsrechtliche Ökokonto ist im Baugesetzbuch geregelt und bezieht sich auf vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für künftige Eingriffe durch die Bauleitplanung von Gemeinden. Es wird von den Städten und Gemeinden geführt.

Im naturschutzrechtlichen Ökokonto können vorgezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in den Naturhaushalt durch Baumaßnahmen (Verkehrswegebau, Abbauvorhaben, Baumaßnahmen im unbeplanten Außenbereich) angespart werden. Es wird bei den unteren Naturschutzbehörden geführt.

Mit dem Ökokonto wird die Eingriffsregelung zeitlich flexibilisiert. So kann die Stadt für einen geplanten Eingriff auf eigenen Grundstücken langfristig naturschutzfachliche Aufwertungsmaßnahmen durchführen und damit das Genehmigungsverfahren für den Eingriff entlasten.