Lörrach Was gilt denn nun?

Kristoff Meller

Maskenpflicht in Fußgängerzone wird unterschiedlich interpretiert. Lutz bittet Sozialministerium um Klarstellung.

Lörrach - Seit Montag gilt die coronabedingte Maskenpflicht in der Fußgängerzone. Und zwar rund um die Uhr, wie Oberbürgermeister Jörg Lutz am Dienstag betont hatte (wir berichteten). Doch am Mittwoch schien diese Botschaft noch lange nicht bei allen Passanten angekommen zu sein, zumal Hinweisschilder bislang fehlen.

„Ab hier gilt Maskenpflicht“, steht auf dem Blatt, das der Mitarbeiter eines Geschäfts in der Turmstraße gerade an die Eingangstür klebt. Das ist eigentlich unnötig, schließlich gilt seit Montag die vom Landessozialministerium erlassene Verordnung zur Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes in Fußgängerzonen.

Nur die Hälfte trägt Maske

Doch ein kleiner Spaziergang am späten Mittwochvormittag zeigt, dass höchstens die Hälfte der Passanten zwischen Aicheleknoten und Senigallia-Platz sowie in der Turm- und Grabenstraße mit Maske unterwegs ist. Dennoch immerhin eine deutliche Steigerung zu den geschätzten 20 Prozent am Vortag.

Kommentar: Harte Gangart irritiert

In anderen Städten wird die Verordnung indes etwas lockerer ausgelegt. Albert Keppler, Leiter des Reutlinger Ordnungsamts erklärte auf Nachfrage des „Reutlinger General Anzeiger“ beispielsweise: „Die Regel ist so zu verstehen, dass in Fußgängerbereichen grundsätzlich Maskenpflicht besteht, es sei denn die Passantendichte ist so gering, dass der Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann.“

Viel Interpretationsspielraum

Genau so hatten das wohl auch viele Lörracher interpretiert und in der wenig belebten Zeit am Morgen auf das Tragen verzichtet. Zumal es noch am Sonntag auf der Facebook-Seite der Stadt hieß: „In der Fußgängerzone und auf verschiedenen öffentlichen Plätzen ... gilt Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.“

Auch in der Corona-Verordnung steht unter Paragraf 3: „Eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung muss getragen werden innerhalb von Fußgängerbereichen, es sei denn, es ist sichergestellt, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann.“

Wer ist verantwortlich?

Doch wer stellt das sicher? Der einzelne Bürger oder muss das die Stadtverwaltung leisten? Die Einhaltung des Mindestabstands liege nicht im Ermessen jedes Einzelnen, erklärte Lutz am Dienstag. Stattdessen müsse die Verwaltung den vorgeschriebenen Abstand garantieren, das könne sie aber nicht, weshalb die Maskenpflicht durchgehend gelte.

Stellungnahmen der Fraktionen: Mehrheit wünscht klare Regelungen

Die Reaktionen auf diese Aussage waren insbesondere in sozialen Netzwerken am Dienstag und Mittwoch überwiegend negativ. Viele störten sich an der Gültigkeit auch in den Randzeiten. „Warum denn eine Maske tragen, wenn genug Abstand gehalten werden kann?“, fragte sich ein Facebook-Nutzer unter dem Beitrag unserer Zeitung. Ein anderer kommentierte: „Ich zieh keine Maske auf, wenn ich sehe, dass es keinen Grund gibt.“

Kritik bei Facebook

Einige drohten damit, die Fußgängerzone künftig zu meiden und ihre Weihnachtsgeschenke im Internet zu bestellen: „Bisher unterstütze ich den Lörracher Einzelhandel... jetzt reicht’s“, lautete eine Aussage.

Einzelne Personen fanden die Entscheidung von Lutz jedoch richtig und sprachen sich sogar für höhere Bußgelder aus: „500 Euro tun mehr weh“, befand eine Frau und forderte Kontrollen in Zivil.

„Klare, einheitliche Regelungen sind dringend notwendig“

Der OB teilte nun am Mittwoch in einer Mitteilung mit: „Ich würde es sehr begrüßen, wenn das Sozialministerium diese Regelung in der Landesverordnung unmissverständlich in die einen oder andere Richtung konkretisieren würde. Um eine breite Akzeptanz für die Maßnahmen zu erlangen, sind klare, einheitliche Regelungen dringend notwendig.“

Die Verwaltung wird laut Lutz allerdings „bis zur finalen Klärung der Frage an der Maskenpflicht in der Fußgängerzone festhalten, Bußgelder aber nur bei groben Verstößen verhängen.“

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