Wer ist verantwortlich?
Doch wer stellt das sicher? Der einzelne Bürger oder muss das die Stadtverwaltung leisten? Die Einhaltung des Mindestabstands liege nicht im Ermessen jedes Einzelnen, erklärte Lutz am Dienstag. Stattdessen müsse die Verwaltung den vorgeschriebenen Abstand garantieren, das könne sie aber nicht, weshalb die Maskenpflicht durchgehend gelte.
Stellungnahmen der Fraktionen: Mehrheit wünscht klare Regelungen
Die Reaktionen auf diese Aussage waren insbesondere in sozialen Netzwerken am Dienstag und Mittwoch überwiegend negativ. Viele störten sich an der Gültigkeit auch in den Randzeiten. „Warum denn eine Maske tragen, wenn genug Abstand gehalten werden kann?“, fragte sich ein Facebook-Nutzer unter dem Beitrag unserer Zeitung. Ein anderer kommentierte: „Ich zieh keine Maske auf, wenn ich sehe, dass es keinen Grund gibt.“
Kritik bei Facebook
Einige drohten damit, die Fußgängerzone künftig zu meiden und ihre Weihnachtsgeschenke im Internet zu bestellen: „Bisher unterstütze ich den Lörracher Einzelhandel... jetzt reicht’s“, lautete eine Aussage.
Einzelne Personen fanden die Entscheidung von Lutz jedoch richtig und sprachen sich sogar für höhere Bußgelder aus: „500 Euro tun mehr weh“, befand eine Frau und forderte Kontrollen in Zivil.
„Klare, einheitliche Regelungen sind dringend notwendig“
Der OB teilte nun am Mittwoch in einer Mitteilung mit: „Ich würde es sehr begrüßen, wenn das Sozialministerium diese Regelung in der Landesverordnung unmissverständlich in die einen oder andere Richtung konkretisieren würde. Um eine breite Akzeptanz für die Maßnahmen zu erlangen, sind klare, einheitliche Regelungen dringend notwendig.“
Die Verwaltung wird laut Lutz allerdings „bis zur finalen Klärung der Frage an der Maskenpflicht in der Fußgängerzone festhalten, Bußgelder aber nur bei groben Verstößen verhängen.“