Lörrach Schulen genießen Priorität

Bernhard Konrad
Ilona Oswald Foto: zVg

Hauptausschuss: Sporthalle Brombach: auch Fasnacht an Bord

Lörrach - Nach dem Ortschaftsrat hat sich auch der Hauptausschuss der Stadt Lörrach mit den Vergaberichtlinien der neuen Sporthalle in Brombach vorberatend beschäftigt. Der federführende Fachbereich „Jugend, Schulen, Sport“ hat das Nutzungskonzept mit der Ortsverwaltung sowie dem Fachbereich „Kultur und Tourismus“ abgestimmt.

„Ortsvorsteherin Silke Herzog ist hinsichtlich der Belegungszeiten in der neuen Sporthalle mit den Brombacher Sportvereinen in engem Austausch. Der Fachbereich unterstützt hierbei und belegt die Halle... im Sinne eines Ausgleichs aller Interessen. Die Halle steht im Rahmen der Kapazitäten den Vereinen und Nutzern des gesamten Stadtgebiets zur Verfügung“, schreibt Fachbereichsleiterin Ilona Oswald in der Sitzungsvorlage.

Schulen

Bei der Belegung hat die Nutzung durch Schulen Priorität. Diese ist in der Regel bis 17.30 Uhr vorgesehen. Auch Schulveranstaltungen wie etwa Entlassfeiern haben Vorrang vor den Übungszeiten. Oswald wies im Ausschuss darauf hin, dass die Nutzung der Halle Dank einer guten Anbindung an den ÖPNV in den Randzeiten auch von höheren Klassen der Campus-Schulen in Erwägung gezogen werden könnte. In dieser Frage befinde sich die Stadt noch im Austausch mit den Schulen.

Sportvereine und -gruppen

„Die Nutzung der Sporthalle durch organisierten und nichtorganisierten Sport geschieht im Rahmen eines saisonalen Belegungsplans. Die Halle steht nicht nur Brombacher Sportvereinen, sondern allen Sportvereinen im Rahmen der Kapazitäten zur Verfügung“, so der Text der Vergaberichtlinie.

Für die Wahrnehmung von Übungszeiten gilt folgende Rangfolge: Mitgliedsvereine der Interessengemeinschaft der Lörracher Turn- und Sportvereine (IGTS) mit ganzjähriger- oder saisonaler Belegung, Sportvereine ohne IGTS-Zugehörigkeit, soziale Träger, städtische Sportgruppen (etwa VHS), Betriebssportgruppen, Kulturvereine, nicht-organisierte und gewerbliche Sportgruppen (die beiden Letzteren in Absprache mit der Stadt) sowie sonstige Gruppen.

Sportveranstaltungen

Die Halle kann zudem an Wochenenden für Sportveranstaltungen (Wettkämpfe, Trainerfortbildungen usw.) genutzt werden. Diese müssen spätestens zwei Wochen vorher bei der Ortsverwaltung Brombach angemeldet und anschließend genehmigt werden, so die Vorlage.

Weitere Veranstaltungen

„Nichtsportliche Veranstaltungen“ am Wochenende werden auf Antrag von der Ortsverwaltung Brombach genehmigt. Maximal zehn lärmintensive Veranstaltungen pro Jahr sollen in der Sporthalle stattfinden. Auch diese müssen frühzeitig – spätestens vier Wochen vor dem Termin – bei der Ortsverwaltung Brombach angemeldet werden und bedürfen ebenfalls der Genehmigung. Zugelassen sind: Konzerte, Fasnachts-Veranstaltungen, Jahresfeiern und Veranstaltungen von ansässigen Behörden sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, Vorträge, Ausstellungen und Märkte.

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