Sportvereine und -gruppen
„Die Nutzung der Sporthalle durch organisierten und nichtorganisierten Sport geschieht im Rahmen eines saisonalen Belegungsplans. Die Halle steht nicht nur Brombacher Sportvereinen, sondern allen Sportvereinen im Rahmen der Kapazitäten zur Verfügung“, so der Text der Vergaberichtlinie.
Für die Wahrnehmung von Übungszeiten gilt folgende Rangfolge: Mitgliedsvereine der Interessengemeinschaft der Lörracher Turn- und Sportvereine (IGTS) mit ganzjähriger- oder saisonaler Belegung, Sportvereine ohne IGTS-Zugehörigkeit, soziale Träger, städtische Sportgruppen (etwa VHS), Betriebssportgruppen, Kulturvereine, nicht-organisierte und gewerbliche Sportgruppen (die beiden Letzteren in Absprache mit der Stadt) sowie sonstige Gruppen.
Sportveranstaltungen
Die Halle kann zudem an Wochenenden für Sportveranstaltungen (Wettkämpfe, Trainerfortbildungen usw.) genutzt werden. Diese müssen spätestens zwei Wochen vorher bei der Ortsverwaltung Brombach angemeldet und anschließend genehmigt werden, so die Vorlage.
Weitere Veranstaltungen
„Nichtsportliche Veranstaltungen“ am Wochenende werden auf Antrag von der Ortsverwaltung Brombach genehmigt. Maximal zehn lärmintensive Veranstaltungen pro Jahr sollen in der Sporthalle stattfinden. Auch diese müssen frühzeitig – spätestens vier Wochen vor dem Termin – bei der Ortsverwaltung Brombach angemeldet werden und bedürfen ebenfalls der Genehmigung. Zugelassen sind: Konzerte, Fasnachts-Veranstaltungen, Jahresfeiern und Veranstaltungen von ansässigen Behörden sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, Vorträge, Ausstellungen und Märkte.