Lörrach Schutz der Lerche muss warten

Die Oberbadische

Stadtpolitik: Gemeinderat vertagt neue Wappensatzung

Von Guido Neidinger

Lörrach. Das Wappen der Stadt Lörrach mit der prägnanten gelben Lerche ist ein Hoheitszeichen und damit grundsätzlich geschützt. Es darf von Dritten nicht ohne Genehmigung genutzt werden. Dies gilt auch für das Logo mit der stilisierten Lerche und dem Schriftzug „Lörrach“. Das war auch bisher schon der Fall. Dennoch wurde sowohl das Lörracher Stadtwappen als auch das Logo immer wieder widerrechtlich und ohne Genehmigung von Dritten verwendet.

Deshalb hat die Stadtverwaltung beschlossen, die Bedingungen für die Verwendung des Wappens und des Logos in einer Satzung klar zu definieren, um „eine zweckentfremdete und widerrechtliche Verwendung besser untersagen zu können“.

Der neuen Satzung zur Verwendung des Wappens sowie der weiteren Hoheitszeichen der Stadt Lörrach hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstagabend dennoch nicht zugestimmt.

Auf eine möglicherweise rechtlich bedenkliche Formulierung im Satzungstext wies Jörg Müller (Freie Wähler) hin. In dem Satzungsentwurf steht: „Unerlaubter Gebrauch des Stadtwappens . . . wird sowohl zivilrechtlich als auch gegebenenfalls strafrechtlich seitens der Stadt Lörrach verfolgt.“ Müller schlug vor, das Wort „wird“ durch „kann“ zu ersetzen. Ansonsten müsse die Stadt zwingend rechtlich gegen unerlaubten Gebrauch vorgehen, was sie möglicherweise im Einzelfall gar nicht wolle. So werde das Wappen zum Beispiel von einem Taxiunternehmen, auf einem Reitter-Bier oder von der Narrengilde benutzt.

Ulrich Lusche (CDU) – beruflich als Anwalt tätig – stellte die Frage: „Stimmt das so, wie die Freien Wähler das unterstellen?“ Ohne rechtliche Prüfung wolle er dieser Behauptung weder zustimmen noch sie verneinen. Und wenn es eine solche Rechtsunsicherheit gebe, schlage er die Vertagung dieses Punktes vor.

Die anderen Fraktionen zeigten sich etwas befremdet darüber, dass die Freien Wähler mit ihrem Änderungsantrag zum Satzungstext nicht früher an sie herangetreten seien. Margarete Kurfeß (Grüne) erklärte, sie habe den Änderungsantrag nicht mit ihren Fraktionskollegen besprechen können und sehe sich deshalb nicht in der Lage, diesem zuzustimmen. Hubert Bernnat (SPD) verwies darauf, dass Änderungsanträge ohne Vorwarnung der Fraktionen in der Sitzung des Gemeinderats zulässig seien. Es sei aber genügend Zeit gewesen, den anderen Fraktionen diesen frühzeitig zur Verfügung zu stellen. Auch seine Fraktion könne deshalb dem Änderungsantrag nicht zustimmen.

Dies war allerdings auch gar nicht mehr nötig. Offenbar machte sich auch bei Oberbürgermeister Jörg Lutz – ebenfalls Jurist – nach dem Einwand von Jörg Müller eine gewisse Verunsicherung ob der Formulierung breit. Deshalb zog er den Tagesordnungspunkt zurück und verwies das Thema zunächst einmal an den Hauptausschuss.

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