Lörrach Schwimmbad: Weitere Lockerungen

Die Oberbadische
Für das Parkschwimmbad gibt es im August weitere Lockerungen. Foto: Kristoff Meller

Lörrach. Anfang August wird die Stadt weitere Lockerungen im Parkschwimmbad vornehmen.

Lörrach - Anfang August wird die Stadt weitere Lockerungen im Parkschwimmbad vornehmen. Diese betreffen laut einer Mitteilung das Babybecken, die Regelung für die Altersgrenze und das Schwimmerbecken. Ab Montag, 3. August, ist zusätzlich zur Rutsche auch das Babybecken vormittags und nachmittags zeitweise geöffnet. Am Babybecken gelten die Elternaufsicht und die üblichen Abstandsregeln.

Außerdem wird die Altersgrenze gelockert. Eine volljährige Begleitung ist nur noch für Kinder und Jugendliche bis einschließlich elf Jahren vorgeschrieben, Jugendliche ab zwölf Jahren dürfen alleine ins Schwimmbad. Neu geöffnet wird das Springerbecken für die Aquajogger. So entsteht ein eigener Bereich für diese Nutzergruppe und das Schwimmerbecken hat mehr Kapazitäten für Schwimmende. Das Springen vom Sprungturm ist weiterhin nicht möglich. Für alle Personen ist ein Ticket nötig, auch für Kleinkinder bis fünf Jahre.

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