Lörrach Schwimmlehrer wird angeklagt

Die Oberbadische
Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden hat Anklage gegen einen 33-jährigen Schwimmlehrer erhoben. Symbolfoto: zVg Foto: Die Oberbadische

Kinder: Verdacht: sexueller Missbrauch

Lörrach. Nach mehrmonatigen intensiven Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Baden-Baden die Ermittlungen gegen einen 33-jährigen Schwimmlehrer abgeschlossen und Anklage beim Landgericht Baden-Baden erhoben.

„Wie berichtet, wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, über eine Zeitspanne von rund zwei Jahren – zwischen Oktober 2015 und September 2017 – im Rahmen seiner freiberuflichen Tätigkeit als Schwimmlehrer für verschiedene Schwimmschulen in Baden-Württemberg minderjährige Mädchen sexuell missbraucht, die Taten teilweise auch auf Video aufgenommen und in Einzelfällen die Mädchen bedroht zu haben, um sie abzuhalten, ihre Erlebnisse Eltern oder anderen Personen zu offenbaren“, so die Staatsanwaltschaft wörtlich.

Wie die stellvertretende Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Baden-Baden, Staatsanwältin Katharina Eckardt, im März auf Anfrage unserer Zeitung bestätigte, soll es auch bei mindestens einem Schwimmkurs in Lörrach zu Missbrauch gekommen sein.

Oberbürgermeister Jörg Lutz versicherte seinerzeit, dass bei den hiesigen Fällen keine Verbindung zum städtischen Hallenbad oder zum Parkschwimmbad vorliege. Die Stadt sei weder von der Staatsanwaltschaft noch von der Polizei oder Eltern in diesem Zusammenhang kontaktiert worden. Ohnehin würden städtische Schwimmkurse ausschließlich von Mitarbeitern der Verwaltung geleitet. Darüber hinaus gelte bei Schwimmkursen der Stadt das Vier-Augen-Prinzip. Das bedeute: Es müssen immer zwei Schwimmlehrer zugegen sein.

Nach Informationen unserer Zeitung sollen sich die beiden Lörracher Fälle im Schwimmbad des St. Elisabethenkrankenhauses abgespielt haben. Das Schwimmbad der Klinik wurde am 31. März 2017 geschlossen, weil die Einnahmen die Betriebskosten nicht mehr decken konnten.

Staatsanwaltschaft strebt Anordnung der Sicherungsverwahrung  an

„Nachdem die Eltern von zwei Mädchen unabhängig voneinander im August 2017 die Kriminalpolizei in Rastatt informierten und Anzeige erstatteten, wurde gegen den bislang nicht geständigen Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern eingeleitet. Der Beschuldigte befindet sich seit 26. September 2017 in Untersuchungshaft, zuletzt hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die Haftfortdauer angeordnet“, so die Staatsanwaltschaft.

Und weiter: „In der Anklageschrift vom wird dem Beschuldigten schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in sechs Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Nötigung und in vier Fällen in Tateinheit mit Herstellung kinderpornografischer Schriften, sowie sexueller Missbrauch von Kindern in 195 Fällen, davon in fünf Fällen in Tateinheit mit Herstellung kinderpornografischer Schriften, in einem Fall in Tateinheit mit Nötigung und in 15 Fällen in Tateinheit mit Körperverletzung, vorgeworfen. Die Taten sollen in Gernsbach, Kuppenheim, Baden-Baden, Achern, Bad Herrenalb und Lörrach zum Nachteil von insgesamt 40 Mädchen im Alter zwischen vier und zwölf Jahren begangen worden sein. Drei der mutmaßlichen Opfer konnten bislang nicht identifiziert werden. Die Staatsanwaltschaft strebt ... auf der Grundlage eines im Ermittlungsverfahren erhobenen psychiatrischen Fachgutachtens neben einer Freiheitsstrafe auch die Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen den Beschuldigten an.“

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