Lörrach Sechs Monate auf Bewährung

Die Oberbadische

Gericht: Ladendiebin verurteilt

Lörrach (dr). Eine 56 Jahre alte Schwedin mit iranischen Wurzeln musste sich am Mittwoch vor dem Schöffengericht Lörrach verantworten. Ihr wurde vorgeworfen, am 11. November des vergangenen Jahres in einem Modegeschäft in der Turmstraße eine Bluse und einen Spitzenrock im Gesamtwert von 190 Euro gestohlen zu haben. Von der ursprünglichen Anklage „räuberischer Diebstahl“ rückte das Gericht ab und verurteilte die Angeklagte nur wegen Diebstahl in Verbindung mit versuchter Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung.

Die Ladeninhaberin habe die ausschließlich englisch sprechende Kundin gleich im Verdacht gehabt. Als die Beschuldigte den Laden verlassen wollte, habe die Inhaberin die Frau aufgefordert, ihren großen Rucksack zu öffnen. Aber diese habe die Flucht ergriffen. Die Inhaberin habe die Flüchtende daraufhin an der Jacke gepackt: Es habe sich eine Rangelei entwickelt, bei der die Angeklagte wild um sich geschlagen habe. „Sie hat mich aber nicht getroffen“, sagte die Inhaberin als Zeugin aus.

Zunächst habe es so ausgesehen, als ob die Beschuldigte aufgeben würde. Aber wenig später habe die Frau erneut versucht, zu fliehen. Die Inhaberin habe sie vor einem Fischrestaurant eingeholt und wieder in den Laden gebracht. Dann sei schon bald die alarmierte Polizeistreife eingetroffen.

Die Angeklagte gab an, unter ADHS (Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung) zu leiden. Im Jahre 2014 sei sie deshalb in Behandlung gewesen. Vom 11. November bis 22. Dezember saß sie in Untersuchungshaft. Dann kam sie gegen 10 000 Euro Kaution auf freien Fuß.

Entscheidend für die Findung des Strafmaßes waren die Vorstrafen. In Schweden waren acht Vorstrafen allein wegen Diebstahlsdelikten verzeichnet. In der Schweiz gab es zwei weitere Verurteilungen wegen Diebstählen.

Die Staatsanwältin sah im Wesentlichen die Vorwürfe bestätigt und beantragte eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnten. Der Verteidiger verlangte einen Freispruch, da ja kein Schaden entstanden sei und die Kleidungsstücke wieder im Laden seien.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Martin Graf rechnete die Hafterfahrung während der sechswöchigen Untersuchungshaft der Angeklagten positiv an. Da der Gewalteinsatz zur Sicherung der Beute nicht eindeutig war – dies wäre für eine räuberische Tat Bedingung – wurde das Urteil wegen Diebstahl in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung gesprochen

Es lautete auf sechs Monate auf Bewährung. Die Kaution wurde freigegeben.

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