Lörrach „Sie gehen als ein Freund“

Die Oberbadische
Dirk Furtwängler (r.) überreichte Michael Wilke zum Abschied einen Blumenstrauß. Foto: Driesch Foto: Die Oberbadische

Behindertenbeirat: Bürgermeister Michael Wilke verabschiedet sich /  Landesbauordnung im Gespräch

Über viele Jahre ist die Zusammenarbeit zwischen dem Behindertenbeirat Lörrach und Bürgermeister Michael Wilke gewachsen. Auch wenn Wilkes Dienstzeit bei der Stadt erst am 31. Mai des Jahres endet verabschiedete sich der Bürgermeister am Mittwoch vom Gremium.

Von Gottfried Driesch

Lörrach. Wie berichtet, nimmt Wilke als Leiter der Regionalstelle beider Basel des Hilfswerks der Evangelischen Kirchen der Schweiz eine neue Herausforderung an. Gerade in seiner Zusammenarbeit mit dem Behindertenbeirat habe er gelernt, mit behinderten Menschen umzugehen. „Dies wird mir in meiner neuen Tätigkeit sicher sehr helfen“, sagte er.

Wilke gewürdigt

Der Vorsitzende des Behindertenbeirats, Dirk Furtwängler, richtete Worte des Dankes für die Zusammenarbeit an den Scheidenden.

Beiratsmitglied Ursula Vollmer hob hervor, wie sich Wilke in Probleme behinderter Bürger im alltäglichen Leben hineingedacht habe. „Sie waren immer auf unserer Seite. Sie sind als Bürgermeister gekommen und gehen heute als Freund“, sagte Vollmer. Furtwängler überreichte Wilke zum Abschied einen Blumenstrauß.

Barrierefreies Bauen

Über Vorschriften der Landesbauordnung (LBO) zur Barrierefreiheit von Gebäuden informierte die Fachbereichsleiterin „Recht/Stiftungen/Baurecht“, Regine Held. Grundsätzlich gelte die Bauordnung nur für Neubauten oder bei grundlegenden Änderungen an Gebäuden.

Die LBO schreibe vor, dass bei mehr als zwei Wohnungen in einem Wohngebäude die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei sein müssen. Dies gelte auch für Schlafräume, Toilette, Bad und Küche. Dazu sind die Breite von Türen ebenso vorgeschrieben wie die Bewegungsflächen im Bad.

Ausnahmen gebe es nur bei unverhältnismäßigen Mehrkosten für die Einrichtung der Barrierefreiheit. Mehrkosten bis zu 20 Prozent gelten als verhältnismäßig. Aber: Wird die Unverhältnismäßigkeit anerkannt, so fällt eine „Genehmigungsgebühr“ für diese Ausnahme in Höhe von 20 Prozent der Baukosten an. Mancher Bauherr habe sich durch diese Gebühr doch zum barrierefreien Bauen entschlossen, so Held.

Weitere Vorschriften der LBO besagen, dass in Gebäuden mit mehr als 13 Metern Höhe Aufzugsanlagen eingebaut werden müssten. Die Bauordnung schreibt weiter vor, dass öffentliche Gebäude, Museen, Bibliotheken. Krankenhäuser, Schulen und Bildungseinrichtungen, Bürogebäude und Verkaufsstätten barrierefrei errichtet werden müssen. Von diesen Vorschriften gibt es einen ganzen Katalog von Ausnahmen.

Ausblick

Der jährliche Info-Stand des Behindertenbeirats in der Fußgängerzone wird am 29. September stattfinden. Die Reihe „Kino für alle“ im Hebelsaal des Dreiländermuseums ist für den 12. und 13. Oktober angesetzt. Die Filmtitel stehen noch nicht fest. Vorschläge können beim Behindertenbeirat eingereicht werden.

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