Lörrach SPD zieht Antrag zurück

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In Lörrach soll eine Wärme- und Energiegesellschaft gegründet werden. Foto: Die Oberbadische

Betriebsausschuss: Wärme- und Energiegesellschaft Lörrach

Lörrach -  Die SPD-Fraktion hat Ende Januar den Antrag gestellt, eine mögliche Beteiligung von Bürgern an der Eigenkapitalbildung der neu zu gründenden Wärme- und Energiegesellschaft Lörrach zu prüfen. Die Stadtverwaltung hatte nach Rücksprache mit den Mitgliedern der ARGE Fernwärme und deren beratenden Wirtschaftsprüfern jedoch vorgeschlagen, während der Gesellschaftsgründung davon zunächst abzusehen. Stattdessen soll die Prüfung „einer geeigneten Form“, so die Beschlussvorlage für den Betriebsausschuss Stadtwerke am vergangenen Donnerstag, zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Bürgerbeteiligung ein komplexes rechtliches Konstrukt

Der Vorschlag wurde von Wolfgang Droll, Betriebsleiter Stadtwerke, in der Vorlage wie folgt begründet: Bei der Bürgerbeteiligung handelt es sich um ein komplexes rechtliches Konstrukt. Die Regelungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sind in diesem Zusammenhang sehr umfangreich. So bestehe in den meisten Formen der Bürgerbeteiligung eine sogenannte „Prospektpflicht“. Das bedeute, dass alle Chancen und Risiken, die sich mit der Beteiligung ergeben, dem möglichen Investor – hier dem Bürger – vollumfänglich, vollständig und verständlich dargestellt werden müssten. „Die Gesellschaft begibt sich damit in ein sehr hohes Haftungsrisiko“, schreibt Droll.

Die Anforderungen an einen solchen Prospekt seien sehr hoch und enthielten im Zweifelsfall aktuell nicht kalkulierbare, rechtliche Risiken. Um diese zu minimieren, seien sehr viele Ressourcen, sowohl finanziell als auch personell, in die Erstellung eines solchen Prospektes zu investieren.

Und: „Eine Bürgerbeteiligung erfordert einen hohen zeitlichen und organisatorischen Aufwand, der vor der Gesellschaftsgründung und in der Anfangsphase der gesellschaftlichen Tätigkeit nicht zu leisten ist. Die neue Gesellschaft wird alternative Formen von Bürgerbeteiligungen, die keine Prospekthaftung begründen, frühestens zwei Jahre nach Gründung prüfen“, teilte Droll mit.

Der Antragsteller akzeptierte den Beschlussvorschlag der Verwaltung: „Wir wollen der Gründung nicht im Wege stehen und ziehen den Antrag für den Moment zurück“, erklärte SPD-Stadtrat Hubert Bernnat in der Sitzung. Gleichwohl werde man zum anvisierten Zeitpunkt in etwa zwei Jahren wieder auf das Thema zu sprechen kommen.

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