Ein weiterer Tatverdächtiger
Deshalb sei das Ermittlungsverfahren im August 2022 „auf einen weiteren Tatverdächtigen erstreckt worden“. Und: „Durch das Amtsgericht Lörrach wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Freiburg Durchsuchungsbeschlüsse erlassen“, die von der Kriminalpolizei vollzogen wurden. Die Auswertung der sichergestellten Unterlagen und Speichermedien sei arbeits- und zeitintensiv. Mit einem Abschluss der Ermittlungen sei derzeit nicht zu rechnen, so Jahn.
Ein Geistlicher aus dem Bistum
Von der Pressestelle der Erzdiözese Freiburg war zu erfahren, dass der betreffende Geistliche aus ihrem Bistum – allerdings nicht aus der Seelsorgeeinheit Lörrach-Inzlingen – keine Befugnisse im Zusammenhang mit Vermögensangelegenheiten hat. In der betreffenden Seelsorgeeinheit habe der Rechnungshof im Frühjahr 2022 die Finanzen routinemäßig geprüft. Dabei seien keine nennenswerten Unregelmäßigkeiten aufgetreten, so die Diözese, die bekräftigt, die staatlichen Ermittlungen weiter unterstützen zu wollen.