Lörrach Zweiter Pfarrer: Staatsanwälte erweitern Ermittlungen

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Die Erzdiözese will die Ermittlungen weiter unterstützen.                                     Symbolfoto: Pixabay Quelle: Unbekannt

Lörrach (bk). Im Ermittlungsverfahren gegen Thorsten Becker, den ehemaligen Leiter der Seelsorgeeinheit Lörrach-Inzlingen, hat die Staatsanwaltschaft ihre Untersuchung auf einen weiteren Geistlichen ausgeweitet. Es seien Kontounterlagen gesichtet und ausgewertet worden, die einen Anfangsverdacht gegen eine weitere Person wegen des Vorwurfs der Untreue ergeben hätten, so Staatsanwalt Michael Jahn auf Anfrage unserer Zeitung.

Lörrach (bk). Im Ermittlungsverfahren gegen Thorsten Becker, den ehemaligen Leiter der Seelsorgeeinheit Lörrach-Inzlingen, hat die Staatsanwaltschaft ihre Untersuchung auf einen weiteren Geistlichen ausgeweitet. Es seien Kontounterlagen gesichtet und ausgewertet worden, die einen Anfangsverdacht gegen eine weitere Person wegen des Vorwurfs der Untreue ergeben hätten, so Staatsanwalt Michael Jahn auf Anfrage unserer Zeitung.

Ein weiterer Tatverdächtiger

Deshalb sei das Ermittlungsverfahren im August 2022 „auf einen weiteren Tatverdächtigen erstreckt worden“. Und: „Durch das Amtsgericht Lörrach wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Freiburg Durchsuchungsbeschlüsse erlassen“, die von der Kriminalpolizei vollzogen wurden. Die Auswertung der sichergestellten Unterlagen und Speichermedien sei arbeits- und zeitintensiv. Mit einem Abschluss der Ermittlungen sei derzeit nicht zu rechnen, so Jahn.

Ein Geistlicher aus dem Bistum

Von der Pressestelle der Erzdiözese Freiburg war zu erfahren, dass der betreffende Geistliche aus ihrem Bistum – allerdings nicht aus der Seelsorgeeinheit Lörrach-Inzlingen – keine Befugnisse im Zusammenhang mit Vermögensangelegenheiten hat. In der betreffenden Seelsorgeeinheit habe der Rechnungshof im Frühjahr 2022 die Finanzen routinemäßig geprüft. Dabei seien keine nennenswerten Unregelmäßigkeiten aufgetreten, so die Diözese, die bekräftigt, die staatlichen Ermittlungen weiter unterstützen zu wollen.

Die Staatsanwaltschaft spricht in ihrem Schreiben an unsere Zeitung ausschließlich von einem „Geistlichen aus Lörrach“. Sie betont, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.

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