Lörrach Streit um Parkplatz eskaliert

Die Oberbadische

Gericht: Geldstrafe

Lörrach (dr). Ein Parkplatzstreit endete für einen 37-jährigen italienischen Staatsbürger mit einer nahezu fünfstellugen Geldstrafe.

Am 31. März dieses Jahres habe er wegen seines angeblich nicht richtig abgestellten BMW auf einem Firmengelände mit einem Angestellten der Firma eine Schlägerei angezettelt.

Richter:  Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung

Wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung wurde er vom Amtsrichter in Lörrach zu einer Geldstrafe in Höhe von 9600 Euro verurteilt.

In der Mittagszeit des Ostersamstags 2018 hatte der Beschuldigte seinen BMW auf dem Gelände einer überregional tätigen Autovermietung an der Schwarzwaldstraße abgestellt. Ein 43 Jahre alter Angestellter der Firma habe bemerkt, dass das Fahrzeug schräg stand und mehr als ein Parkplatz belege. Er habe den neben dem Wagen stehenden Besitzer gefragt, wie lange er dort stehen bleiben wolle, denn: erfahrungsgemäß kämen nach Ostern zahlreiche Leihwagen zurück, und da werde jeder Parkplatz gebraucht, so der Angestellte als Zeuge.

Der Besitzer des BMW sei sofort pampig geworden und habe gesagt: „Ich bin hier Kunde und darf hier parken.“ Der Angestellte sei in Richtung Büro gegangen um die Angaben des Mannes zu überprüfen. Dieser sei hinterher gegangen und habe sich dicht vor dem Angestellten postiert. Ein Wort gab das Andere, und es wurde heftig geschubst. Der Angestellte sei gefallen und mit dem Hinterkopf auf des Asphalt aufgeschlagen. „Die folgenden Faustschläge habe ich abwehren können“, sagte der Angestellte. Aber als er sich habe aufrappeln wollen, habe ihn sein Kontrahent mit dem Fuß ins Gesicht getreten. Dabei seien zwei Schneidezähne abgebrochen. Er habe Prellungen an Kinn, Nasenbein und Gesicht davongetragen. Ärztliche Atteste lagen vor.

„Das denkt man sich nicht aus“

Der Angeklagte bestand darauf, den Geschädigten nicht getreten zu haben. Den verbalen Streit und das Schubsen räumte er ein.

Der Staatsanwalt sah die Vorwürfe dennoch bestätigt und beantragte wegen gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung und eine Geldauflage von 2000 Euro. Die Verteidigerin unterstellte dem Geschädigten die Unwahrheit zu sagen und beantragte eine milde Strafe. Amtsrichter Simon Adam attestierte dem Geschädigten eine große Aussagekonstanz. „Das denkt man sich nicht aus“, meinte er. Er sah bei dem nicht vorbestraften Angeklagten „gerade noch“ einen minderschweren Fall der vorsätzlichen Körperverletzung. Der Tritt habe sich nicht eindeutig beweisen lassen. Adam verhängte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 80 Euro. Ferner muss der Angeklagte 850 Euro Schmerzensgeld an den Geschädigten zahlen.

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