Diese finanzielle Bezuschussung wird sowohl „pro Schüler“, als auch auf der Grundlage der geforderten Medienentwicklungspläne ausgeschüttet. Indes: „Mit diesen Fördermitteln lassen sich weder einmalig noch über einen längeren Zeitraum auch nur die Kosten für die Endgeräte tragen“, betont Bukow. Zudem ließen sich mit einer Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Lörracher Schulen – von angenommenen 28 000 Euro für die Grundschule Salzert bis zu 516 000 Euro für das HTG – „gesamtstrategische Ziele“ nicht umsetzen. Die Verwaltung schlage deshalb vor, „die Gelder anzusparen und für die Umsetzung einer erarbeiteten Digitalisierungsstrategie zu verwenden“. Dabei könnten diese Mittel mit anderen Fördertöpfen kombiniert werden, etwa für den Breitbandausbau.
Der Digitalpakt des Ministeriums sehe vor, dass der Schulträger eine Kofinanzierung in Höhe von 20 Prozent zu leisten habe.
Status quo an den Schulen
Auf einer Klausurtagung im Dezember 2018 diskutierten Vertreter von Stadt und Schulen über Rahmenbedingungen der Digitalisierung. Der nach dieser Tagung erhobene Staus quo der technischen Ausstattung an Schulen habe ein Ungleichgewicht zwischen Grund- und weiterführenden Schulen ergeben. Generell seien viele Geräte veraltet, zudem seien „inkompatible Insellösungen“ kennzeichnend für die Lörracher Schullandschaft. Mit Blick auf etliche Internetzugänge mit geringer Bandbreite könne die Digitalisierungsstrategie „nur gekoppelt an eine Breitbandstrategie gedacht werden“, so die Vorlage. Zudem existiere weder ein zentraler Beschaffungsprozess , noch gebe es einen technischen Support für das Schulnetzwerk und das Lehrernetzwerk durch die Stadtverwaltung.
Weitere Schritte
Auch die Verwaltung müsse erst noch eine Expertise für den Digitalisierungsprozess erarbeiten: „Es stellen sich pädagogische, technische und verwaltungsorganisatorische Fragen – dauerhaft. Das wird in der Medienentwicklungsplanung gebündelt“, so Bukow, der den Bedarf einer Koordinationsstelle in seinem Fachbereich sieht. Die Systembetreuung könne an den Fachbereich EDV angebunden werden.
Im Beteiligungsprozess werde nicht zuletzt auch die Frage diskutiert, „was kann und darf etwa ein Tablet letztlich für die Eltern kosten?“ Die Verwaltung schlage eine Kombination aus Leasingmodell und anteiliger, sozialgestaffelter Kostenübernahme durch die Eltern vor.