Lörrach Testkäufe zeigen Wirkung

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Polizei und Verwaltung kontrollierten den illegalen Verkauf von Alkohol.                                  ­­   Symbolfoto: Pixabay Quelle: Unbekannt

Prävention: Nur ein Händler verkaufte Alkohol an Jugendlichen

Lörrach. Sechs von sieben Testkäufen im Einzelhandel in der Lörracher Innenstadt wurden richtig abgewickelt. Dies teilte die Stadt am Dienstagnachmittag mit.

Polizei und Verwaltung kontrollierten gemeinsam mit pädagogischer Begleitung der Villa Schöpflin den illegalen Verkauf von Alkohol an Minderjährige. Ein 16-jähriger Schüler des Hans-Thoma-Gymnasiums versuchte insgesamt sieben Mal hochprozentigen Alkohol in Supermärkten und Kiosken durch die Kasse zu bringen. Dies gelang ihm in nur einem Fall, so die Mitteilung.

Seit 2010 werden Testkäufe in Lörrach durchgeführt. Der erste Testkauf in diesem Jahr verlief zu 100 Prozent negativ: Dem damals eingesetzten minderjährigen Auszubildenden wurde in allen getesteten Geschäften hochprozentiger Alkohol verkauft. „Daher war es wichtig, die Testkäufe im diesem Jahr noch vor den Feiertagen durchzuführen, um auf das Alkoholverkaufsverbot an Minderjährige zu erinnern“, schreibt die Stadt. Und weiter: „Das Ergebnis des Testkaufs am 28. November verlief sehr erfreulich, denn sechs von sieben getesteten Geschäften führten den Verkauf korrekt ab. In einigen Geschäften hatte der 16-jährige Schüler nicht mal die Möglichkeit sich am hochprozentigen Alkohol zu bedienen.“

Villa Schöpflin bietet Schulungen im Handel an

Die Alkoholtestkäufe zeigten dennoch immer wieder, dass es notwendig ist, diese regelmäßig durchzuführen und Schulungen in diesem Bereich anzubieten, denn sie seien ein wichtiger Baustein des Jugendschutzgesetzes.

Die Villa Schöpflin bietet aus diesem Grund Schulungen im Einzelhandel an, in denen unter anderem Verkaufssituationen besprochen und durchgespielt werden. So soll das Personal besser auf diese Situation mit Minderjährigen vorbereitet und entsprechend sensibilisiert werden. So sollte etwa unabhängig von der eigenen Einschätzung des Alters immer nach dem Ausweis verlangt werden. Auch wenn per Gesetz die einzelnen Verkäufer verantwortlich sind, müssen die Filialleitungen ihre Angestellten zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes vorbereiten und auffordern. Sie haben dadurch einen großen Einfluss auf die Einhaltung dieses Gesetzes. Daher sollen sie künftig bei Mehrfachverstößen ebenfalls zur Verantwortung gezogen werden, erläuert die Stadt.

Das Jugendschutzgesetz sieht Altersbeschränkungen bei der Abgabe von alkoholischen Getränken, Tabakwaren oder Computerspielen vor. Branntweinhaltiger Alkohol und Tabakwaren dürfen an Minderjährige gar nicht abgegeben werden, andere alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Sekt nicht an Jugendliche unter 16 Jahren.

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