Zu dieser Veranstaltungsart gehören etwa Konzerte, Theater oder kleinere Festivals mit Sitzplätzen. Das heißt, zum 1. Juni können Kultureinrichtungen und Kinos (wir berichteten gestern) mit festen Sitzplätzen für bis zu 100 Teilnehmende wieder öffnen. Hierzu wird zeitnah noch eine gesonderte Verordnung erlassen, die Fragen zu Hygienevorschriften und Abstandsregeln beinhaltet.