Lörrach Trotz Bewährung Zigaretten geklaut

Die Oberbadische

Gericht: Dieb muss wegen vieler Vorstrafen ins Gefängnis

Lörrach (dr). Zu einem Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung wurde am Donnerstag ein 37 Jahre alter Mann verurteilt. Er wurde für schuldig befunden, am 23. Juli 2015 in einem Supermarkt in Tumringen mehrere Packungen Zigaretten gestohlen zu haben und die Kassiererin dabei genötigt zu haben.

Der Angeklagte lebt seit einiger Zeit in Pforzheim. Am Tattag sei er mit einem Mietwagen zusammen mit einem rumänischen Landsmann nach Lörrach gefahren. Hier angekommen, hätten die beiden am Vormittag in dem Discountmarkt Zigaretten im Wert von rund 150 bis 170 Euro gestohlen. Dabei seien die beiden Männer arbeitsteilig vorgegangen: Während der Angeklagte eine große Packung mit Küchenrollen so auf das Kassenband gestellt habe, dass der Kassiererin der Blick auf die Zigarettenbox verstellt gewesen sei, habe der andere Täter die Zigaretten eingesteckt. Der Diebstahl sei erst aufgefallen, als das gerade aufgefüllte Zigarettenfach leer gewesen sei.

Kassiererin weggeschubst und geflüchtet

Am Nachmittag des gleichen Tages kamen die beiden Männer erneut in das Geschäft. Wieder kaufte der Angeklagte eine Packung mit Küchentüchern. Die Kassiererin erkannte die beiden Männer wieder und sah, dass der andere Mann in seiner Hose jede Menge Zigarettenpackungen versteckt hatte. Sie sprach den Mann an, der aber sofort die Flucht ergriffen hätte. „Sie bleiben aber hier“, habe die Kassiererin zu dem Angeklagten gesagt, der noch an der Kasse gestanden habe. Um ebenfalls die Flucht zu ergreifen, habe der Angeklagte die Kassiererin mit der Einkaufstüte weggeschubst und sei geflohen.

Der Angeklagte räumte die Taten ein und benannte im Gerichtssaal seinen Mittäter. Er gab auch zwei Telefonnummern an, die der Staatsanwalt jetzt auf deren Richtigkeit überprüfen will.

Die herbeigerufene Polizei hatte am Tattag auf dem Parkplatz des Marktes einen unverschlossenen Mercedes mit auswärtigem Kennzeichen und steckendem Zündschlüssel gefunden. Die Beamten nahmen den Zündschlüssel an sich und verschlossen das Fahrzeug.

Wenig später entdeckten die Beamten einen Mann in Tumringen, auf den die Täterbeschreibung passte. Die Beute wurde aber nicht gefunden.

Bereits mehrere Gerichte hatten den Angeklagten wegen Diebstahls verurteilt: Berlin-Tiergarten, Rastatt, Siegburg, Esslingen und Rottweil. In Ludwigshafen wurde er erst am 10. März zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt, die jetzt in das neue Urteil einbezogen werden müssen. Im Jahre 2013 saß er wegen Diebstählen elf Monate im Gefängnis. Bei der Tat in Tumringen stand er somit dreifach unter Bewährung.

Der Staatsanwalt bewertete die Tat als einen räuberischen Diebstahl und beantragte zwei Jahre ohne Bewährung.

Die Verteidigerin sah die Tat nur als gewöhnlichen Diebstahl und beantragte ein Jahr, das man zur Bewährung aussetzen solle.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Martin Graf verurteilte den Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in Tateinheit mit Nötigung zu einem Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

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