Lörrach Überholmanöver, aber kein Rennen

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Die Straße von Tüllingen nach Weil am Rhein Foto: Kristoff Meller

Gericht: Geldstrafe von 3150 Euro für Unfallverursacher / Alle drei Opfer leiden bis heute unter Folgen

Lörrach - Ein folgenschwerer Unfall ereignete sich kurz nach Mitternacht am 10. Mai 2020 unmittelbar an der Stadtgrenze zwischen Lörrach und Weil am Rhein: Ein mit drei jungen Frauen besetzter Fiat 500 kollidierte frontal mit einem Audi A3.  Der Unfall forderte drei schwerverletzte Frauen, die noch heute an den Unfallfolgen leiden.

Die Polizei vermutete zunächst ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen. So standen jetzt drei Männer aus Lörrach, zum Tatzeitpunkt 20 und 21 Jahre alt, wegen Teilnahme an einem verbotenen Rennen vor der Jugendrichterin.

Der Fahrer des Audi, der den Frontalcrash verursacht hatte, äußerte sich nicht zum Hergang. Der Fahrer eines Renault Clio berichtete, dass man am Parkplatz in Tüllingen gewesen sei. Um bei einer „Tanke“ noch etwas zu trinken zu besorgen, seien der Audi, er und ein weiterer Bekannter mit einem Kia in Richtung Weil am Rhein gefahren.

Frontal in den Gegenverkehr

Auf der Strecke sei er von dem Kia überholt worden. Ein Stück weiter in einer langgezogenen Rechtskurve hätte der Audi zum Überholen angesetzt. Ungeachtet einer durchgezogenen Doppellinie hätte der Audi überholt. Plötzlich sei der entgegenkommende Fiat aufgetaucht. Der Audi sei zwar noch etwas nach rechts gezogen, konnte den Frontalzusammenstoß aber nicht mehr verhindern. Danach wurde der Audi gegen den gerade überholten Clio geschleudert. Der Kia war zu dem Zeitpunkt bereits weiter talwärts gefahren.

Im Fiat saßen drei Frauen im Alter von 19 und 20 Jahren. Die Fahrerin erlitt bei dem Unfall einen dreifachen Bruch des linken Beines und ein Schleudertrauma. Sie geht noch heute nur mit Hilfe einer Krücke.

Noch immer auf Schmerzmittel angewiesen

„Ich habe plötzlich vier Lichter nebeneinander auf mich zukommen sehen“, berichtete die Beifahrerin. Sie sei nach dem Unfall bewusstlos gewesen. Im Krankenhaus sei sie nach ersten Untersuchungen entlassen worden.

Erst mehrere Tage später habe man sie wegen großer Schmerzen genauer untersucht. Dabei seien Perforationen des Darms festgestellt worden, wodurch die Bauchhöhle mit Bakterien infiziert gewesen sei. Nach einer Operation lag sie zwei Wochen auf der Intensivstation, vier Monate lang war sie arbeitsunfähig, und noch heute ist sie auf Schmerzmittel angewiesen.

Frau erleidet schwerste innere Verletzungen

Die rückwärtige Beifahrerin wurde wegen schwerster innerer Verletzungen mit dem Helikopter nach Freiburg in die Uniklinik geflogen. Auch sie benötigt immer noch Schmerzmittel.

Nach den Ermittlungen des technischen Sachverständigen sind der Clio und der Kia nicht mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Der Audi sei bei dem Überholvorgang mit gut 90 „Sachen“ unterwegs gewesen. Vor dem Aufprall müsse er noch gebremst haben – die Aufprallgeschwindigkeit habe bei etwa 70 Stundenkilometer gelegen. Dies widerspreche der Theorie des Kraftfahrzeugrennens.

Abbremsen spricht gegen Theorie des Fahrzeugrennens

Als Folge wurde das Verfahren gegen den Clio- und den Kia-Fahrer abgetrennt und die beiden Männer freigesprochen.

Der Audi-Fahrer sei aber der fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen schuldig. Der Staatsanwalt forderte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen je 40 Euro und den Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Sperrzeit von sechs Monaten.

Richterin Annegret Lange kam zu der Überzeugung: „Sie sind bewusst ausgeschert, um zu überholen.“ Wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen verurteilte sie den Angeklagten zu 90 Tagessätzen je 35 Euro. Ferner entzog sie die Fahrerlaubnis – die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, frühestens nach sechs Monaten eine neue auszustellen.

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