Erst mehrere Tage später habe man sie wegen großer Schmerzen genauer untersucht. Dabei seien Perforationen des Darms festgestellt worden, wodurch die Bauchhöhle mit Bakterien infiziert gewesen sei. Nach einer Operation lag sie zwei Wochen auf der Intensivstation, vier Monate lang war sie arbeitsunfähig, und noch heute ist sie auf Schmerzmittel angewiesen.
Frau erleidet schwerste innere Verletzungen
Die rückwärtige Beifahrerin wurde wegen schwerster innerer Verletzungen mit dem Helikopter nach Freiburg in die Uniklinik geflogen. Auch sie benötigt immer noch Schmerzmittel.
Nach den Ermittlungen des technischen Sachverständigen sind der Clio und der Kia nicht mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Der Audi sei bei dem Überholvorgang mit gut 90 „Sachen“ unterwegs gewesen. Vor dem Aufprall müsse er noch gebremst haben – die Aufprallgeschwindigkeit habe bei etwa 70 Stundenkilometer gelegen. Dies widerspreche der Theorie des Kraftfahrzeugrennens.
Abbremsen spricht gegen Theorie des Fahrzeugrennens
Als Folge wurde das Verfahren gegen den Clio- und den Kia-Fahrer abgetrennt und die beiden Männer freigesprochen.
Der Audi-Fahrer sei aber der fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen schuldig. Der Staatsanwalt forderte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen je 40 Euro und den Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Sperrzeit von sechs Monaten.
Richterin Annegret Lange kam zu der Überzeugung: „Sie sind bewusst ausgeschert, um zu überholen.“ Wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen verurteilte sie den Angeklagten zu 90 Tagessätzen je 35 Euro. Ferner entzog sie die Fahrerlaubnis – die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, frühestens nach sechs Monaten eine neue auszustellen.