Lörrach Vergewaltigung – ja oder nein?

Die Oberbadische

Gericht: Angeklagter soll geistig zurückgebliebener Frau nach Strooßefescht-Besuch Gewalt angetan haben

Ein heikler Fall wird seit Donnerstag vor dem Schöffengericht in Lörrach verhandelt.

Lörrach (dr). Dem 39-jährigen Angeklagten aus Schopfheim wird vorgeworfen, nach dem Besuch des Straßenfestes in Stetten 2016 eine Frau aus Lörrach in deren Wohnung vergewaltigt zu haben.

Die Tat soll sich am Abend des 4. September 2016 zugetragen haben. Nachmittags hatte die Frau zusammen mit einem guten Bekannten auf dem Strooßefescht gefeiert. Mit von der Partie war auch ein Kumpel des Bekannten. Dieser sitzt jetzt als mutmaßlicher Täter auf der Anklagebank.

Was den Fall so brisant macht, ist die Tatsache, dass die Frau schwer lernbehindert ist. Sie besitzt einen Intelligenzquotienten, der weit unterhalb des Normalwertes liegt. Ihre geistigen Fähigkeiten lägen auf dem Niveau einer Achtjährigen, sagte die Staatsanwältin in der Anklageschrift. Sie arbeitet in einer betreuten Werkstatt. Ihre Betreuerin in der Werkstatt rief am Montag nach dem Fest auch die Polizei, nachdem die Frau sich ihr offenbart hatte.

Sowohl die Erklärung der Verteidigung des Angeklagten zur Sache als auch die Vernehmung der Frau fand vor Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Den Aussagen des Kriminalbeamten, der die Ermittlungen leitet, war zu entnehmen, dass der Beschuldigte nach 21 Uhr am 4. September die Frau in ihrer Wohnung aufgesucht haben soll. Die Adresse hatte er von seinem Kumpel erhalten. Der 39-Jährige soll die Frau in ihre Wohnung gedrückt und anschließend entkleidet haben.

Laut Anklageschrift habe die Frau deutlich geäußert, dass sie keine Annäherung wünsche. Trotzdem sei der Beschuldigte mit dem Finger in sie eingedrungen. An der Hose der Geschädigten hatte die Polizei später DNA-Spuren des Angeklagten gefunden.

Eine Gerichtsmedizinerin versuchte zu beurteilen, in wie weit die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt durch Alkoholeinfluss eingeschränkt war. Alle Berechnungen basierten dabei auf Angaben des Angeklagten – einen Alkoholtest nach der Tat gab es nicht. Der Angeklagte gab an, er habe tagsüber 4,8 Liter Bier und etliche Liköre getrunken. Daraus errechnete die Sachverständige einen Alkoholwert zur Tatzeit zwischen 2,4 und 4,0 Promille. Eine verminderte Steuerungsfähigkeit konnte die Gutachterin allein aus diesen Werten nicht festmachen.

Das Gericht hatte eine Akte des Amtsgerichts Waldshut beigezogen. Danach hatte die Frau im Jahre 2011 schon einmal einen Mann der Vergewaltigung bezichtigt. Da bei der ärztlichen Untersuchung keinerlei Verletzungen bei der Frau festgestellt werden konnten, wurde das Verfahren damals eingestellt.

Um ein umfängliches Bild von der Klägerin zu erhalten, werden noch weitere Zeugen benötigt. Der Vorsitzende Richter Martin Graf unterbrach daher die Hauptverhandlung. Das Verfahren wird in der kommenden Woche fortgesetzt.

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