Lörrach Verkehr bleibt das Sorgenkind

dr/pad
Wie gut ist das neue Klinikum für Radfahrer erreichbar? Foto: a|sh Architekten

Ortschaftsräte: Einwendungen zum Zentralklinikum vorgestellt / Zustimmung für Satzungsänderung

Lörrach - Das Zentralklinikum und der zu erwartende Verkehrsanstieg war am Dienstag eines der Themen in den Ortschaftsräten von Hauingen und Brombach. Anlass war die anstehende „Änderung III“ des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2022 für das Oberzentrum Lörrach – Weil am Rhein und den Teilraum Verwaltungsgemeinschaft Lörrach - Inzlingen.

Als „großartige Perspektive für die Menschen in Hauingen“ bezeichnete Ralf Renckly (Freie Wähler) das geplante Zentralklinikum im Entenbad. Er rühmte das Vorhaben als „echten Gewinn“ für die medizinische Versorgung in der Region. Gewarnt wurde hingegen vor zunehmender Verkehrsbelastung.

Alexander Nöltner, Fachbereichsleitung Stadtentwicklung und Stadtplanung, erläuterte die Details des umfangreichen Papiers, das demnächst vom Gemeinderat zu verabschieden ist. Gleiches gilt für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften fürs Zentralklinikum.

Nöltner präzisierte, dass ein Teil des Gebiets „Entenbad“ als Sondergebiet ausgewiesen werden soll. Die Stadt habe bereits 36 Behörden angeschrieben und um deren Stellungnahme gebeten. Die zum Teil bereits eingegangenen Antworten seien überwiegend zustimmender Natur.

Schwerpunkt der Diskussion im Hauinger Rat bildete die Verkehrserschließung während und nach der Bauzeit. Übereinstimmend wird Wert darauf gelegt, dass die Belastung der ohnehin stark frequentierten Ortsdurchfahrt nicht noch mehr zunimmt. Jürgen Weltin (CDU) kritisierte erneut „überbreite” landwirtschaftliche Fahrzeuge, die zum Teil mit überhöhter Geschwindigkeit durch den Ort “brettern” und vor allem für Fußgänger eine große Gefahr darstellten.

Zwei Einwendungen

Beim Bebauungsplan gab es von Bürgerseite zwei Einwendungen, wie Nöltner im Brombacher Rat erläuterte. Eine Initiative aus Steinen bemängelte den zu erwartenden starken Verkehrsanstieg. Die Verwaltung verwies auf die Gutachten eines Planungsbüros. Dieses habe umfangreiche Baumaßnahmen, fußend auf empirischen Daten, zum Umbau der L 138 und deren Anschluss an die B 317 vorgeschlagen. Somit seien die Bedenken nicht weiter zu berücksichtigen. Ferner erteilte die Stadt den Hinweis, dass im Bebauungsplan keine Festsetzungen zu außerhalb des Plangebietes befindlichen Verkehrswegen getroffen werden können.

Die zweite Einwendung befasste sich mir der Erreichbarkeit und den Abstellplätzen von Fahrrädern beim neuen Klinikum. Die Stadt nehme die Einwendung zur Kenntnis, teile die Ansicht der Verfasser aber nicht. Beide Vorlagen wurden vom Ortschaftsrat einhellig gebilligt.

Lauffenmühle

„Es ist terminlich dumm gelaufen“, bekannte Brombachs Ortsvorsteherin Silke Herzog über die Vorlage zum Projekt Lauffenmühle. Der Gemeinderat hatte die Vorlage bereits am 1. Oktober verabschiedet. So blieb für den Ortschaftsrat nur noch die Kenntnisnahme. Gerd Haasis, Fachbereichsleitung Stadtentwicklung und Stadtplanung, beruhigte: „Gegenüber der ersten Vorstellung der Projektplanung im Juli gibt es keine Änderungen“ (wir berichteten). Konkret geht es um die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Planung. Diese soll in vier Schritten ablaufen und bis zum Jahr 2028 dauern.

Harald Eberlin (SPD) pochte erneut auf die Wohnbebauung am östlichen Ende: „Wann können die Grundstückseigner an der Hofmattstraße mit einem Bebauungsplan rechnen?“ Laut Haasis sei dies frühestens 2026 der Fall. Eberlin lobte den raschen Fortschritt bei der Planung des Klinikums – für die Planung über sechs Jahre beim Lauffenmühle-Areal zeigte er aber kein Verständnis.

Jagdgenossenschaft

Einverstanden zeigte sich der Hauinger Rat mit der Neufassung der Satzung für die Jagdgenossenschaft Lörrach, die Ursula Zuberer vom Fachbereich Grundstücks- und Gebäudemanagement erläuterte. Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind alle Grundstückseigentümer bejagbarer Flächen. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Waldgrundstücke, Wiesen, Äcker, Wege und Straßen. Die Genossenschaft verwaltet das Jagdausübungsrecht im Interesse aller Genossen im Rahmen des 2015 in Kraft getretenen Gesetzes zum Jagd- und Wildtiermanagement, das nun überarbeitet wurde.

„Die Abschussziele werden von den Jagdgenossen festgelegt“ erklärte Zuberer. Die Verwaltung der Jagdgenossenschaft liege beim Gemeinderat, der für die Einhaltung der Satzung zuständig sei.

Im Brombacher Rat wurde die Änderung ebenfalls durchgewunken. Die Jagdgenossen beschließen die neue Satzung auf ihrer Mitgliederversammlung am 16. November. Die endgültige Genehmigung erteilt die Untere Jagdbehörde.

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