Mit Überschreitung des kritischen Inzidenzwertes im Landkreis Lörrach müssen diese nun weiter verschärft werden. Der Landkreis Lörrach hat vor diesem Hintergrund eine Allgemeinverfügung mit weiteren Maßnahmen erlassen, die vom 24. Oktober bis 30. November gelten. Die Änderungen ergänzen die bereits bestehenden Regelungen und umfassen damit auch in der Stadt Lörrach folgende Bereiche: Einrichtung einer Sperrstunde: Der Gastronomiebetrieb ist von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt. Allgemeine Maskenpflicht auf allen Märkten, Messen und Ausstellungen, Maskenpflicht bei öffentlichen Veranstaltungen. Sofern durch bauliche oder organisatorische Maßnahmen ein Mindestabstand von 1,5 Meter sichergestellt werden kann, kann die Bedeckung vorübergehend entfernt werden. Verbot des Ausschanks von alkoholischen Getränken bei Sportwettkämpfen und -wettbewerben.