Lörrach Von der Kür zur Pflicht

Bernhard Konrad
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Energie: Grüne setzen sich für Solarpflicht ein / Diffizile Rechtslage ein zentraler Faktor

Lörrach -Die Verwaltung strebt eine möglichst intensive Nutzung von Solarenergie in Lörrach an. Indes ist die Einführung einer „Solarpflicht“ an gesetzliche Vorgaben des Landes gebunden und derzeit nicht pauschal möglich, wie kürzlich im Gemeinderat betont wurde.

Denn: Die Grünen hatten im Herbst des vergangenen Jahres in einem Antrag zur „Erarbeitung und Einführung einer Solarpflicht“ die Kommune zur Erarbeitung eines Konzepts aufgefordert, „mit dem alle Neubauvorhaben in der Stadt Lörrach zur Errichtung von Solaranlagen verpflichtet werden können.“

Indes erläutert die Stadt, dass „die Verankerung der Solarpflicht in Bebauungsplänen rechtlich riskant“ sei. Eine juristische Sicherheit für Satzungen könne erst dann erreicht werden, wenn rechtliche Vorgaben dies den Kommunen freistellten, etwa wenn das Land seine Bauordnung ändere oder eine anderweitige Ermächtigung beschließe, so Fachbereichsleiterin Britta Staub-Abt in der Sitzungsvorlage.

Das „Landesministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft“ prüfe derzeit aber, ob und wie eine solche Solarpflicht generell umsetzbar wäre. Darüber hinaus seien noch in diesem Jahr weitere Gesetzesänderungen zu diesem Themenkreis zu erwarten – das heißt: Die Dinge sind in Bewegung.

Letztlich beschloss der Gemeinderat wegen der diffizilen Rechtslage lediglich einen städtischen Prüfauftrag der eigenen Energiestandards – allerdings „unter Berücksichtigung einer verbindlichen Solarnutzung, vergleichbarer möglicher Alternativen und Ausnahmen“. Und: „Bis zur Überprüfung der Energiestandards ist für den Käufer eines städtischen Baugrundstücks, wie bisher auch, eine Energieberatung Pflicht“, so die Vorlage.

Die Grünen konnten dies ebenso wie CDU und SPD mittragen, Gegenstimmen kamen von den Freien Wählern und der FDP.

Die aktuelle Situation in Lörrach: Die Stadt hat bereits seit einigen Jahren sowohl für kommunale Gebäude als auch für den Verkauf städtischer Grundstücke Energiestandards vorgeschrieben, die in die Kaufverträge übernommen werden. Das heißt: In den „Energiestandards Lörrach“ ist für kommunale Neubauten im Plusenergiestandard bereits eine Solarpflicht enthalten. „Bei Grundstücksverkäufen an Private ist dies noch nicht vollständig realisiert“, so die Fachbereichsleiterin.

Der weitere Gang der Dinge wird nicht zuletzt von den zu erwartenden gesetzlichen Änderungen abhängen. Eine Option auf dem Weg zur mehr verpflichtenden Solarenergie bekräftigte Staub-Abt in der Vorlage: „Da eine Festsetzung der Solarpflicht in Bebauungsplänen oder Satzungen derzeit nur unter erheblichen rechtlichen Risiken möglich ist, bleibt nur die Aufnahme in die städtebaulichen Verträge oder in die Kaufverträge bzw. die Übernahme der städtischen Energiestandards für private Bauherren in diesen Verträgen.“

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