Der Vorwurf werde im Land der Ermittlung derzeit von der örtlichen Staatsanwaltschaft und dem örtlichen Kirchengericht geprüft, heißt es in dem Schreiben weiter. Die Erzdiözese Freiburg, bei der das Institutsmitglied tätig ist, hat ihn mit sofortiger Wirkung und im Einvernehmen mit der Generalleitung vom Dienst freigestellt.
Vorerst und bis zum Abschluss der Voruntersuchung hat die Generalleitung der Gemeinschaft dem beschuldigten Vikar einen Wohnsitz außerhalb des Gebiets der Erzdiözese Freiburg in einem Haus der Gemeinschaft zugewiesen. Bis zu diesem Zeitpunkt muss er auch seinen öffentlichen Dienst als Priester aussetzen.
„Es ist unserem Institut ein wesentliches Anliegen, eine Kultur des sicheren und geschützten Umfeldes für Minderjährige, Jugendliche und schutzbedürftige Erwachsene überall dort zu schaffen, wo unsere Mitbrüder tätig sind“, heißt es in der Mitteilung des Säkularinstituts Schönstatt-Patres.
Auch die Erzdiözese bestätigt in einer Mitteilung, dass gegen den Ordensgeistlichen aufgrund des „Vorwurfs des sexuellen Übergriffs“ gegen eine volljährige schutzbedürftige Person im Ausland ermittelt wird und dass der Vorwurf von der dorigen Staatsanwaltschaft und dem örtlichen Kirchengericht geprüft werde.